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| Kommanditgesellschaft | Kommanditgesellschaft [italien.-frz./dt.], Abk. KG, Handelsgesellschaft, die mindestens einen unbeschränkt haftenden Gesellschafter (Komplementär) hat und mindestens einen Gesellschafter, dessen Haftung auf den Betrag einer bestimmten Vermögenseinlage beschränkt ist (Kommanditist). Die KG unterscheidet sich von der offenen Handelsgesellschaft (OHG) durch die bes. Gesellschaftergruppe der Kommanditisten. Eine Sonderform der KG ist die GmbH & Co, KG, deren Komplementär eine GmbH ist, die aber wegen der Umgehung der unmittelbar unbeschränkten Haftung umstritten ist. | | | | | Logistik | Logistik [frz.], Planung, Bereitstellung und Einsatz der erforderl. Mittel und Dienstleistungen.
Kapital: Unter volkswirtsch. Aspekten wird K. allg. als der Bestand an sachl. Produktionsmitteln (Sach-K.) in festen Anlagen (Anlage-K.) oder in bewegl. Form von Vorprodukten und Vorräten (Betriebs-K.) und Forderungen (Geld-K.), aber auch an menschl. Fähigkeiten (›human capital‹) verstanden. Der Kapitalstock einer Volkswirtschaft, bestehend aus Sach- und Geld-K., entsteht durch Akkumulation der Nettoinvestitionen. Die Höhe des K.stocks ist ein wichtiger Bestimmungsfaktor des Wirtschaftswachstums.
| | | | | magisches Viereck | magisches Viereck, Zielsystem der Wirtschaftspolitik, bestehend aus den Zielen Vollbeschäftigung, Geldwertstabilität, außenwirtschaftl. Gleichgewicht (mag. Dreieck), stetiges Wirtschaftswachstum (m.V.) sowie gerechte Einkommensverteilung (mag. Fünfeck). Die ›Magie‹ dieser Zielsysteme liegt darin, daß die einzelnen Ziele, die ja gleichzeitig verwirklicht werden sollen, um so schwerer erreicht werden, je besser eines dieser Ziele verwirklicht wird. | | | | | Marktformen | Marktformen, Einteilung der Märkte nach ihrer unterschiedl. Art der Preisbildung. Nach qualitativen Merkmalen ist zw. vollkommenen und unvollkommenen Märkten zu unterscheiden. Ein Markt ist vollkommen, wenn die entsprechenden Güter gleichartig (homogen) sind, die Marktteilnehmer keine persönl. Präferenzen haben und vollständige Markttransparenz herrscht. Fehlt die Voraussetzung der Transparenz, handelt es sich um einen temporär unvollkommenen Markt. Bei der quantitativen Einteilung der Märkte nach der Zahl der Anbieter und Nachfrager unterscheidet man neun M. mit theoret. sehr verschiedener Art der Preisbildung. | | | | | Marktwirtschaft | Marktwirtschaft (Verkehrswirtschaft), Wirtschaftsordnung, in der Art und Umfang der Produktion und die Verteilung der Produktionsergebnisse primär über den Markt und die dort erfolgende Preisbildung gesteuert werden. Voraussetzungen bzw. Bestandteile einer M. sind Gewerbe- und Vertragsfreiheit, freie Konsum- und Arbeitsplatzwahl, autonome Spar- und Investitionsentscheidung, freier Wettbewerb sowie Beschränkung des Staates auf Befriedigung von Kollektivbedürfnissen; dies setzt auch das Privateigentum an Produktionsmitteln voraus. Im klass. Idealmodell einer freien M. führt das auf persönl. Vorteil gerichtete ökonom. Verhalten der einzelnen über freie Konkurrenz zugleich zum höchsten Wohlstand für die Gesellschaft. Schon im 19.)Jh. jedoch zeigten sich die entscheidenden Schwächen dieser unkorrigierten Konkurrenzwirtschaft: wirtschaftl. und polit. Machtkonzentration durch ungleichgewichtige Einkommens- und Vermögensverteilung und zykl. wiederkehrende Massenarbeitslosigkeit. In der sozialen M. kommt dem Staat die Aufgabe zu, sozial unerwünschte Ergebnisse der M. zu korrigieren, v.)a. den freien Wettbewerb gegen seine Gefährdung z.)B. durch Kartelle zu sichern. Die Wirtschaftspolitik wird durch eine soziale Gesellschaftspolitik ergänzt. | | | |
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