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Aktuelles
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06.09.2007 |
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Das Bundeskabinett hat in seiner heutigen Sitzung Bilanz der zu
Ende gehenden deutschen Präsidentschaft in der
Europäischen Union gezogen. Bundesjustizministerin Brigitte
Zypries zeigte sich zufrieden mit den im Bereich Justiz
erreichten Fortschritten.
"Europas Bürgerinnen und Bürger werden
künftig besser vor rassistischen und fremdenfeindlichen
Übergriffen geschützt. Sie haben mehr Rechte als
Bahnkunden und als Kreditnehmer. Auch im Familienrecht, bei
Unterhalts - und Scheidungsfragen sind wir auf gutem Weg,
mehr Rechtssicherheit durch verlässliche und transparente
Regeln für binationale Familien zu schaffen. Gern hätte
ich auch die Verhandlungen über gemeinsame Mindeststandards
für Beschuldigte in Strafverfahren abgeschlossen. Dies umso
mehr, als der Schwerpunkt der strafrechtlichen Zusammenarbeit auf
europäischer Ebene in der jüngeren Vergangenheit vor
allem auf der Verbesserung staatlicher Eingriffsrechte lag. 21
Mitgliedstaaten waren auch entschlossen, diese Mindeststandards
zu verabschieden. Leider lehnen sechs Mitgliedstaaten jeden
Einfluss der Europäischen Union auf ihr nationales
Strafverfahrensrecht aus grundsätzlichen Erwägungen ab.
Dennoch sind wir einen wesentlichen Schritt vorangekommen auf dem
Weg, unsere Gemeinschaft, die seit über 50 Jahren der Garant
für Frieden und Freiheit in Europa ist, zum Wohl der
Menschen in Europa auszubauen und zu stärken", sagte
Bundesjustizministerin und Ratsvorsitzende Brigitte Zypries in
Berlin.
Ergebnisse der deutschen EU-Ratspräsidentschaft
im Bereich Justiz
A. Stärkung der
Bürgerrechte
Europaweiter strafrechtlicher Schutz vor Rassismus und
Fremdenfeindlichkeit
Strategie für einen besseren Schutz vor Killer- und
Gewaltvideos in Europa
Grundsatzdiskussion zu europaweit einheitlichen
Mindeststandards im Strafverfahren
Start der EU-Grundrechteagentur
B. Mehr Rechtssicherheit für Bürger und
Wirtschaft
Verbesserter Verbraucherschutz für Kreditnehmer und
Bahnkunden
Mehr Rechtssicherheit für Bürgerinnen und
Bürger bei grenzüberschreitenden Sachverhalten wie
Unfällen oder Verträgen mit
Auslandsbezug
Leitlinien für eine engere Zusammenarbeit auf dem Gebiet
des Familienrechts
Bessere grenzüberschreitende Durchsetzung
geringfügiger Forderungen
Mehr Rechte für Aktionäre bei Hauptversammlungen im
Ausland
C. Stärkung der Justiz und der praktischen
Zusammenarbeit
Bessere Zusammenarbeit bei der Überstellung von
ausländischen Straftätern zum
Strafvollzug
Europaweite Pflicht zum Austausch und zur Eintragung von
strafrechtlichen Verurteilungen
Erleichterte Überwachung von Bewährungsauflagen und
-strafen im EU-Ausland
Verabschiedung eines EU-Konzepts für die weiteren
Arbeiten im Bereich E-Justice
Die ausführlich erläuterte Bilanz finden Sie unter
www.bmj.bund.de/eu2007 zum download.
Quelle: www.bmj.de |
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06.09.2007 |
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Die Arbeitsgruppe Föderalismus II der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, unter Vorsitz von Antje Tillmann MdB, und die Arbeitsgruppe Haushalt, unter Vorsitz von Steffen Kampeter MdB, haben sich gemeinsam mit dem stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden Michael Meister MdB heute auf folgende Eckpunkte geeinigt: Quelle: www.cducsu.de |
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06.09.2007 |
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Das Bundeskabinett hat in seiner heutigen Sitzung Bilanz der zu
Ende gehenden deutschen Präsidentschaft in der
Europäischen Union gezogen. Bundesjustizministerin Brigitte
Zypries zeigte sich zufrieden mit den im Bereich Justiz
erreichten Fortschritten.
"Europas Bürgerinnen und Bürger werden
künftig besser vor rassistischen und fremdenfeindlichen
Übergriffen geschützt. Sie haben mehr Rechte als
Bahnkunden und als Kreditnehmer. Auch im Familienrecht, bei
Unterhalts - und Scheidungsfragen sind wir auf gutem Weg,
mehr Rechtssicherheit durch verlässliche und transparente
Regeln für binationale Familien zu schaffen. Gern hätte
ich auch die Verhandlungen über gemeinsame Mindeststandards
für Beschuldigte in Strafverfahren abgeschlossen. Dies umso
mehr, als der Schwerpunkt der strafrechtlichen Zusammenarbeit auf
europäischer Ebene in der jüngeren Vergangenheit vor
allem auf der Verbesserung staatlicher Eingriffsrechte lag. 21
Mitgliedstaaten waren auch entschlossen, diese Mindeststandards
zu verabschieden. Leider lehnen sechs Mitgliedstaaten jeden
Einfluss der Europäischen Union auf ihr nationales
Strafverfahrensrecht aus grundsätzlichen Erwägungen ab.
Dennoch sind wir einen wesentlichen Schritt vorangekommen auf dem
Weg, unsere Gemeinschaft, die seit über 50 Jahren der Garant
für Frieden und Freiheit in Europa ist, zum Wohl der
Menschen in Europa auszubauen und zu stärken", sagte
Bundesjustizministerin und Ratsvorsitzende Brigitte Zypries in
Berlin.
Ergebnisse der deutschen EU-Ratspräsidentschaft
im Bereich Justiz
A. Stärkung der
Bürgerrechte
Europaweiter strafrechtlicher Schutz vor Rassismus und
Fremdenfeindlichkeit
Strategie für einen besseren Schutz vor Killer- und
Gewaltvideos in Europa
Grundsatzdiskussion zu europaweit einheitlichen
Mindeststandards im Strafverfahren
Start der EU-Grundrechteagentur
B. Mehr Rechtssicherheit für Bürger und
Wirtschaft
Verbesserter Verbraucherschutz für Kreditnehmer und
Bahnkunden
Mehr Rechtssicherheit für Bürgerinnen und
Bürger bei grenzüberschreitenden Sachverhalten wie
Unfällen oder Verträgen mit
Auslandsbezug
Leitlinien für eine engere Zusammenarbeit auf dem Gebiet
des Familienrechts
Bessere grenzüberschreitende Durchsetzung
geringfügiger Forderungen
Mehr Rechte für Aktionäre bei Hauptversammlungen im
Ausland
C. Stärkung der Justiz und der praktischen
Zusammenarbeit
Bessere Zusammenarbeit bei der Überstellung von
ausländischen Straftätern zum
Strafvollzug
Europaweite Pflicht zum Austausch und zur Eintragung von
strafrechtlichen Verurteilungen
Erleichterte Überwachung von Bewährungsauflagen und
-strafen im EU-Ausland
Verabschiedung eines EU-Konzepts für die weiteren
Arbeiten im Bereich E-Justice
Die ausführlich erläuterte Bilanz finden Sie unter
www.bmj.bund.de/eu2007 zum download.
Quelle: www.bmj.de |
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06.09.2007 |
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Zum Beschluss des Kinderbetreuungsfinanzierungsgesetzes im Bundeskabinett erklärt der kommunalpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Götz MdB: Quelle: www.cducsu.de |
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06.09.2007 |
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Zum heute veröffentlichten Afghanistan-Konzept der Bundesregierung erklärt der verteidigungspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Bernd Siebert MdB: Quelle: www.cducsu.de |
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06.09.2007 |
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Der erste Theodor-Heuss-Gastprofessor der Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit, Joachim SCHOLTYSECK, hat mit einem Vortrag in Mexiko-Stadt begeistert. Der Gastprofessor an den renommierten Privatuniversität ITAM (Instituto Tecnológico Autónomo de México) und dem führenden Forschungsinstitut CIDE (Centro de Investigación y Docencia Económicas) weckte mit einem Essay zum Thema „Vergangenheitsbewältigung des Nationalsozialismus in Deutschland zwischen 1945 und 2007“ großes Interesse – der Veranstaltungsort, die Bibliothek „Octavio Paz“, war bis auf den letzten Platz besetzt.
Vortrag: Quelle: www.liberale.de |
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06.09.2007 |
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Die Virtuelle Akademie der Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit lädt alle Interessierten zum Chat mit dem Mitglied der liberalen Fraktion im Europäischen Parlament, Jorgo CHATZIMARKAKIS, ein. Wie steht's um den europäischen Forschungs- und Wissenschaftsstandort? Der Chat findet heute um 11 Uhr statt und ist über die Homepage der
Quelle: www.liberale.de |
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06.09.2007 |
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Die Bundesregierung beschloss am Mittwoch ein neues Konzept zur Beteiligung am Wiederaufbau Afghanistans. Darin hat Deutschland dem Land am Hindukusch für die kommenden Jahre weitere finanzielle, militärische und zivile Hilfe zugesagt. „Der Versuch der Bundesregierung, vor allen Dingen in den eigenen Reihen für eine breite Zustimmung zur anstehenden Entscheidung über das ISAF-Mandat zu werben, sei ebenso durchschaubar wie in der Sache enttäuschend“, kritisierte der außenpolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Werner HOYER. Quelle: www.liberale.de |
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06.09.2007 |
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Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble warnte nach der Festnahme von drei Terrorverdächtigen vor einer Gefahr durch radikale Konvertiten zum Islam. "Man denkt, wer hier aufwächst und die großen Vorteile unserer freien Gesellschaft genießt, ist immun". Quelle: www.cdu.de |
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06.09.2007 |
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Das Bundeskabinett hat in seiner heutigen Sitzung Bilanz der zu
Ende gehenden deutschen Präsidentschaft in der
Europäischen Union gezogen. Bundesjustizministerin Brigitte
Zypries zeigte sich zufrieden mit den im Bereich Justiz
erreichten Fortschritten.
"Europas Bürgerinnen und Bürger werden
künftig besser vor rassistischen und fremdenfeindlichen
Übergriffen geschützt. Sie haben mehr Rechte als
Bahnkunden und als Kreditnehmer. Auch im Familienrecht, bei
Unterhalts - und Scheidungsfragen sind wir auf gutem Weg,
mehr Rechtssicherheit durch verlässliche und transparente
Regeln für binationale Familien zu schaffen. Gern hätte
ich auch die Verhandlungen über gemeinsame Mindeststandards
für Beschuldigte in Strafverfahren abgeschlossen. Dies umso
mehr, als der Schwerpunkt der strafrechtlichen Zusammenarbeit auf
europäischer Ebene in der jüngeren Vergangenheit vor
allem auf der Verbesserung staatlicher Eingriffsrechte lag. 21
Mitgliedstaaten waren auch entschlossen, diese Mindeststandards
zu verabschieden. Leider lehnen sechs Mitgliedstaaten jeden
Einfluss der Europäischen Union auf ihr nationales
Strafverfahrensrecht aus grundsätzlichen Erwägungen ab.
Dennoch sind wir einen wesentlichen Schritt vorangekommen auf dem
Weg, unsere Gemeinschaft, die seit über 50 Jahren der Garant
für Frieden und Freiheit in Europa ist, zum Wohl der
Menschen in Europa auszubauen und zu stärken", sagte
Bundesjustizministerin und Ratsvorsitzende Brigitte Zypries in
Berlin.
Ergebnisse der deutschen EU-Ratspräsidentschaft
im Bereich Justiz
A. Stärkung der
Bürgerrechte
Europaweiter strafrechtlicher Schutz vor Rassismus und
Fremdenfeindlichkeit
Strategie für einen besseren Schutz vor Killer- und
Gewaltvideos in Europa
Grundsatzdiskussion zu europaweit einheitlichen
Mindeststandards im Strafverfahren
Start der EU-Grundrechteagentur
B. Mehr Rechtssicherheit für Bürger und
Wirtschaft
Verbesserter Verbraucherschutz für Kreditnehmer und
Bahnkunden
Mehr Rechtssicherheit für Bürgerinnen und
Bürger bei grenzüberschreitenden Sachverhalten wie
Unfällen oder Verträgen mit
Auslandsbezug
Leitlinien für eine engere Zusammenarbeit auf dem Gebiet
des Familienrechts
Bessere grenzüberschreitende Durchsetzung
geringfügiger Forderungen
Mehr Rechte für Aktionäre bei Hauptversammlungen im
Ausland
C. Stärkung der Justiz und der praktischen
Zusammenarbeit
Bessere Zusammenarbeit bei der Überstellung von
ausländischen Straftätern zum
Strafvollzug
Europaweite Pflicht zum Austausch und zur Eintragung von
strafrechtlichen Verurteilungen
Erleichterte Überwachung von Bewährungsauflagen und
-strafen im EU-Ausland
Verabschiedung eines EU-Konzepts für die weiteren
Arbeiten im Bereich E-Justice
Die ausführlich erläuterte Bilanz finden Sie unter
www.bmj.bund.de/eu2007 zum download.
Quelle: www.bmj.de |
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06.09.2007 |
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Das Bundeskabinett hat in seiner heutigen Sitzung Bilanz der zu
Ende gehenden deutschen Präsidentschaft in der
Europäischen Union gezogen. Bundesjustizministerin Brigitte
Zypries zeigte sich zufrieden mit den im Bereich Justiz
erreichten Fortschritten.
"Europas Bürgerinnen und Bürger werden
künftig besser vor rassistischen und fremdenfeindlichen
Übergriffen geschützt. Sie haben mehr Rechte als
Bahnkunden und als Kreditnehmer. Auch im Familienrecht, bei
Unterhalts - und Scheidungsfragen sind wir auf gutem Weg,
mehr Rechtssicherheit durch verlässliche und transparente
Regeln für binationale Familien zu schaffen. Gern hätte
ich auch die Verhandlungen über gemeinsame Mindeststandards
für Beschuldigte in Strafverfahren abgeschlossen. Dies umso
mehr, als der Schwerpunkt der strafrechtlichen Zusammenarbeit auf
europäischer Ebene in der jüngeren Vergangenheit vor
allem auf der Verbesserung staatlicher Eingriffsrechte lag. 21
Mitgliedstaaten waren auch entschlossen, diese Mindeststandards
zu verabschieden. Leider lehnen sechs Mitgliedstaaten jeden
Einfluss der Europäischen Union auf ihr nationales
Strafverfahrensrecht aus grundsätzlichen Erwägungen ab.
Dennoch sind wir einen wesentlichen Schritt vorangekommen auf dem
Weg, unsere Gemeinschaft, die seit über 50 Jahren der Garant
für Frieden und Freiheit in Europa ist, zum Wohl der
Menschen in Europa auszubauen und zu stärken", sagte
Bundesjustizministerin und Ratsvorsitzende Brigitte Zypries in
Berlin.
Ergebnisse der deutschen EU-Ratspräsidentschaft
im Bereich Justiz
A. Stärkung der
Bürgerrechte
Europaweiter strafrechtlicher Schutz vor Rassismus und
Fremdenfeindlichkeit
Strategie für einen besseren Schutz vor Killer- und
Gewaltvideos in Europa
Grundsatzdiskussion zu europaweit einheitlichen
Mindeststandards im Strafverfahren
Start der EU-Grundrechteagentur
B. Mehr Rechtssicherheit für Bürger und
Wirtschaft
Verbesserter Verbraucherschutz für Kreditnehmer und
Bahnkunden
Mehr Rechtssicherheit für Bürgerinnen und
Bürger bei grenzüberschreitenden Sachverhalten wie
Unfällen oder Verträgen mit
Auslandsbezug
Leitlinien für eine engere Zusammenarbeit auf dem Gebiet
des Familienrechts
Bessere grenzüberschreitende Durchsetzung
geringfügiger Forderungen
Mehr Rechte für Aktionäre bei Hauptversammlungen im
Ausland
C. Stärkung der Justiz und der praktischen
Zusammenarbeit
Bessere Zusammenarbeit bei der Überstellung von
ausländischen Straftätern zum
Strafvollzug
Europaweite Pflicht zum Austausch und zur Eintragung von
strafrechtlichen Verurteilungen
Erleichterte Überwachung von Bewährungsauflagen und
-strafen im EU-Ausland
Verabschiedung eines EU-Konzepts für die weiteren
Arbeiten im Bereich E-Justice
Die ausführlich erläuterte Bilanz finden Sie unter
www.bmj.bund.de/eu2007 zum download.
Quelle: www.bmj.de |
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Das Bundeskabinett hat in seiner heutigen Sitzung Bilanz der zu
Ende gehenden deutschen Präsidentschaft in der
Europäischen Union gezogen. Bundesjustizministerin Brigitte
Zypries zeigte sich zufrieden mit den im Bereich Justiz
erreichten Fortschritten.
"Europas Bürgerinnen und Bürger werden
künftig besser vor rassistischen und fremdenfeindlichen
Übergriffen geschützt. Sie haben mehr Rechte als
Bahnkunden und als Kreditnehmer. Auch im Familienrecht, bei
Unterhalts - und Scheidungsfragen sind wir auf gutem Weg,
mehr Rechtssicherheit durch verlässliche und transparente
Regeln für binationale Familien zu schaffen. Gern hätte
ich auch die Verhandlungen über gemeinsame Mindeststandards
für Beschuldigte in Strafverfahren abgeschlossen. Dies umso
mehr, als der Schwerpunkt der strafrechtlichen Zusammenarbeit auf
europäischer Ebene in der jüngeren Vergangenheit vor
allem auf der Verbesserung staatlicher Eingriffsrechte lag. 21
Mitgliedstaaten waren auch entschlossen, diese Mindeststandards
zu verabschieden. Leider lehnen sechs Mitgliedstaaten jeden
Einfluss der Europäischen Union auf ihr nationales
Strafverfahrensrecht aus grundsätzlichen Erwägungen ab.
Dennoch sind wir einen wesentlichen Schritt vorangekommen auf dem
Weg, unsere Gemeinschaft, die seit über 50 Jahren der Garant
für Frieden und Freiheit in Europa ist, zum Wohl der
Menschen in Europa auszubauen und zu stärken", sagte
Bundesjustizministerin und Ratsvorsitzende Brigitte Zypries in
Berlin.
Ergebnisse der deutschen EU-Ratspräsidentschaft
im Bereich Justiz
A. Stärkung der
Bürgerrechte
Europaweiter strafrechtlicher Schutz vor Rassismus und
Fremdenfeindlichkeit
Strategie für einen besseren Schutz vor Killer- und
Gewaltvideos in Europa
Grundsatzdiskussion zu europaweit einheitlichen
Mindeststandards im Strafverfahren
Start der EU-Grundrechteagentur
B. Mehr Rechtssicherheit für Bürger und
Wirtschaft
Verbesserter Verbraucherschutz für Kreditnehmer und
Bahnkunden
Mehr Rechtssicherheit für Bürgerinnen und
Bürger bei grenzüberschreitenden Sachverhalten wie
Unfällen oder Verträgen mit
Auslandsbezug
Leitlinien für eine engere Zusammenarbeit auf dem Gebiet
des Familienrechts
Bessere grenzüberschreitende Durchsetzung
geringfügiger Forderungen
Mehr Rechte für Aktionäre bei Hauptversammlungen im
Ausland
C. Stärkung der Justiz und der praktischen
Zusammenarbeit
Bessere Zusammenarbeit bei der Überstellung von
ausländischen Straftätern zum
Strafvollzug
Europaweite Pflicht zum Austausch und zur Eintragung von
strafrechtlichen Verurteilungen
Erleichterte Überwachung von Bewährungsauflagen und
-strafen im EU-Ausland
Verabschiedung eines EU-Konzepts für die weiteren
Arbeiten im Bereich E-Justice
Die ausführlich erläuterte Bilanz finden Sie unter
www.bmj.bund.de/eu2007 zum download.
Quelle: www.bmj.de |
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06.09.2007 |
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Das Bundeskabinett hat in seiner heutigen Sitzung Bilanz der zu
Ende gehenden deutschen Präsidentschaft in der
Europäischen Union gezogen. Bundesjustizministerin Brigitte
Zypries zeigte sich zufrieden mit den im Bereich Justiz
erreichten Fortschritten.
"Europas Bürgerinnen und Bürger werden
künftig besser vor rassistischen und fremdenfeindlichen
Übergriffen geschützt. Sie haben mehr Rechte als
Bahnkunden und als Kreditnehmer. Auch im Familienrecht, bei
Unterhalts - und Scheidungsfragen sind wir auf gutem Weg,
mehr Rechtssicherheit durch verlässliche und transparente
Regeln für binationale Familien zu schaffen. Gern hätte
ich auch die Verhandlungen über gemeinsame Mindeststandards
für Beschuldigte in Strafverfahren abgeschlossen. Dies umso
mehr, als der Schwerpunkt der strafrechtlichen Zusammenarbeit auf
europäischer Ebene in der jüngeren Vergangenheit vor
allem auf der Verbesserung staatlicher Eingriffsrechte lag. 21
Mitgliedstaaten waren auch entschlossen, diese Mindeststandards
zu verabschieden. Leider lehnen sechs Mitgliedstaaten jeden
Einfluss der Europäischen Union auf ihr nationales
Strafverfahrensrecht aus grundsätzlichen Erwägungen ab.
Dennoch sind wir einen wesentlichen Schritt vorangekommen auf dem
Weg, unsere Gemeinschaft, die seit über 50 Jahren der Garant
für Frieden und Freiheit in Europa ist, zum Wohl der
Menschen in Europa auszubauen und zu stärken", sagte
Bundesjustizministerin und Ratsvorsitzende Brigitte Zypries in
Berlin.
Ergebnisse der deutschen EU-Ratspräsidentschaft
im Bereich Justiz
A. Stärkung der
Bürgerrechte
Europaweiter strafrechtlicher Schutz vor Rassismus und
Fremdenfeindlichkeit
Strategie für einen besseren Schutz vor Killer- und
Gewaltvideos in Europa
Grundsatzdiskussion zu europaweit einheitlichen
Mindeststandards im Strafverfahren
Start der EU-Grundrechteagentur
B. Mehr Rechtssicherheit für Bürger und
Wirtschaft
Verbesserter Verbraucherschutz für Kreditnehmer und
Bahnkunden
Mehr Rechtssicherheit für Bürgerinnen und
Bürger bei grenzüberschreitenden Sachverhalten wie
Unfällen oder Verträgen mit
Auslandsbezug
Leitlinien für eine engere Zusammenarbeit auf dem Gebiet
des Familienrechts
Bessere grenzüberschreitende Durchsetzung
geringfügiger Forderungen
Mehr Rechte für Aktionäre bei Hauptversammlungen im
Ausland
C. Stärkung der Justiz und der praktischen
Zusammenarbeit
Bessere Zusammenarbeit bei der Überstellung von
ausländischen Straftätern zum
Strafvollzug
Europaweite Pflicht zum Austausch und zur Eintragung von
strafrechtlichen Verurteilungen
Erleichterte Überwachung von Bewährungsauflagen und
-strafen im EU-Ausland
Verabschiedung eines EU-Konzepts für die weiteren
Arbeiten im Bereich E-Justice
Die ausführlich erläuterte Bilanz finden Sie unter
www.bmj.bund.de/eu2007 zum download.
Quelle: www.bmj.de |
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06.09.2007 |
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Das Bundeskabinett hat in seiner heutigen Sitzung Bilanz der zu
Ende gehenden deutschen Präsidentschaft in der
Europäischen Union gezogen. Bundesjustizministerin Brigitte
Zypries zeigte sich zufrieden mit den im Bereich Justiz
erreichten Fortschritten.
"Europas Bürgerinnen und Bürger werden
künftig besser vor rassistischen und fremdenfeindlichen
Übergriffen geschützt. Sie haben mehr Rechte als
Bahnkunden und als Kreditnehmer. Auch im Familienrecht, bei
Unterhalts - und Scheidungsfragen sind wir auf gutem Weg,
mehr Rechtssicherheit durch verlässliche und transparente
Regeln für binationale Familien zu schaffen. Gern hätte
ich auch die Verhandlungen über gemeinsame Mindeststandards
für Beschuldigte in Strafverfahren abgeschlossen. Dies umso
mehr, als der Schwerpunkt der strafrechtlichen Zusammenarbeit auf
europäischer Ebene in der jüngeren Vergangenheit vor
allem auf der Verbesserung staatlicher Eingriffsrechte lag. 21
Mitgliedstaaten waren auch entschlossen, diese Mindeststandards
zu verabschieden. Leider lehnen sechs Mitgliedstaaten jeden
Einfluss der Europäischen Union auf ihr nationales
Strafverfahrensrecht aus grundsätzlichen Erwägungen ab.
Dennoch sind wir einen wesentlichen Schritt vorangekommen auf dem
Weg, unsere Gemeinschaft, die seit über 50 Jahren der Garant
für Frieden und Freiheit in Europa ist, zum Wohl der
Menschen in Europa auszubauen und zu stärken", sagte
Bundesjustizministerin und Ratsvorsitzende Brigitte Zypries in
Berlin.
Ergebnisse der deutschen EU-Ratspräsidentschaft
im Bereich Justiz
A. Stärkung der
Bürgerrechte
Europaweiter strafrechtlicher Schutz vor Rassismus und
Fremdenfeindlichkeit
Strategie für einen besseren Schutz vor Killer- und
Gewaltvideos in Europa
Grundsatzdiskussion zu europaweit einheitlichen
Mindeststandards im Strafverfahren
Start der EU-Grundrechteagentur
B. Mehr Rechtssicherheit für Bürger und
Wirtschaft
Verbesserter Verbraucherschutz für Kreditnehmer und
Bahnkunden
Mehr Rechtssicherheit für Bürgerinnen und
Bürger bei grenzüberschreitenden Sachverhalten wie
Unfällen oder Verträgen mit
Auslandsbezug
Leitlinien für eine engere Zusammenarbeit auf dem Gebiet
des Familienrechts
Bessere grenzüberschreitende Durchsetzung
geringfügiger Forderungen
Mehr Rechte für Aktionäre bei Hauptversammlungen im
Ausland
C. Stärkung der Justiz und der praktischen
Zusammenarbeit
Bessere Zusammenarbeit bei der Überstellung von
ausländischen Straftätern zum
Strafvollzug
Europaweite Pflicht zum Austausch und zur Eintragung von
strafrechtlichen Verurteilungen
Erleichterte Überwachung von Bewährungsauflagen und
-strafen im EU-Ausland
Verabschiedung eines EU-Konzepts für die weiteren
Arbeiten im Bereich E-Justice
Die ausführlich erläuterte Bilanz finden Sie unter
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Quelle: www.bmj.de |
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06.09.2007 |
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Die auf die auf Initiative des Fraktionsvorsitzenden Kauder durchgeführte Tagung zeigt, wie sehr die Vorschläge der EU-Kommission vom Juli 2007 zur Reform der Weinmarktordnung die Gemüter aller Beteiligten der deutschen Weinwirtschaft bewegen. Quelle: www.cdu.de |
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