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Aktuelles
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05.09.2007 |
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Das Bundeskabinett hat in seiner heutigen Sitzung Bilanz der zu
Ende gehenden deutschen Präsidentschaft in der
Europäischen Union gezogen. Bundesjustizministerin Brigitte
Zypries zeigte sich zufrieden mit den im Bereich Justiz
erreichten Fortschritten.
"Europas Bürgerinnen und Bürger werden
künftig besser vor rassistischen und fremdenfeindlichen
Übergriffen geschützt. Sie haben mehr Rechte als
Bahnkunden und als Kreditnehmer. Auch im Familienrecht, bei
Unterhalts - und Scheidungsfragen sind wir auf gutem Weg,
mehr Rechtssicherheit durch verlässliche und transparente
Regeln für binationale Familien zu schaffen. Gern hätte
ich auch die Verhandlungen über gemeinsame Mindeststandards
für Beschuldigte in Strafverfahren abgeschlossen. Dies umso
mehr, als der Schwerpunkt der strafrechtlichen Zusammenarbeit auf
europäischer Ebene in der jüngeren Vergangenheit vor
allem auf der Verbesserung staatlicher Eingriffsrechte lag. 21
Mitgliedstaaten waren auch entschlossen, diese Mindeststandards
zu verabschieden. Leider lehnen sechs Mitgliedstaaten jeden
Einfluss der Europäischen Union auf ihr nationales
Strafverfahrensrecht aus grundsätzlichen Erwägungen ab.
Dennoch sind wir einen wesentlichen Schritt vorangekommen auf dem
Weg, unsere Gemeinschaft, die seit über 50 Jahren der Garant
für Frieden und Freiheit in Europa ist, zum Wohl der
Menschen in Europa auszubauen und zu stärken", sagte
Bundesjustizministerin und Ratsvorsitzende Brigitte Zypries in
Berlin.
Ergebnisse der deutschen EU-Ratspräsidentschaft
im Bereich Justiz
A. Stärkung der
Bürgerrechte
Europaweiter strafrechtlicher Schutz vor Rassismus und
Fremdenfeindlichkeit
Strategie für einen besseren Schutz vor Killer- und
Gewaltvideos in Europa
Grundsatzdiskussion zu europaweit einheitlichen
Mindeststandards im Strafverfahren
Start der EU-Grundrechteagentur
B. Mehr Rechtssicherheit für Bürger und
Wirtschaft
Verbesserter Verbraucherschutz für Kreditnehmer und
Bahnkunden
Mehr Rechtssicherheit für Bürgerinnen und
Bürger bei grenzüberschreitenden Sachverhalten wie
Unfällen oder Verträgen mit
Auslandsbezug
Leitlinien für eine engere Zusammenarbeit auf dem Gebiet
des Familienrechts
Bessere grenzüberschreitende Durchsetzung
geringfügiger Forderungen
Mehr Rechte für Aktionäre bei Hauptversammlungen im
Ausland
C. Stärkung der Justiz und der praktischen
Zusammenarbeit
Bessere Zusammenarbeit bei der Überstellung von
ausländischen Straftätern zum
Strafvollzug
Europaweite Pflicht zum Austausch und zur Eintragung von
strafrechtlichen Verurteilungen
Erleichterte Überwachung von Bewährungsauflagen und
-strafen im EU-Ausland
Verabschiedung eines EU-Konzepts für die weiteren
Arbeiten im Bereich E-Justice
Die ausführlich erläuterte Bilanz finden Sie unter
www.bmj.bund.de/eu2007 zum download.
Quelle: www.bmj.bund.de |
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05.09.2007 |
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Anlässlich der aktuellen Festnahmen von drei Terrorverdächtigen erklären der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Hans-Peter Uhl MdB sowie der Obmann im Innenausschuss des Deutschen Bundestages, Ralf Göbel MdB: Quelle: www.cducsu.de |
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05.09.2007 |
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Das Bundeskabinett hat in seiner heutigen Sitzung Bilanz der zu
Ende gehenden deutschen Präsidentschaft in der
Europäischen Union gezogen. Bundesjustizministerin Brigitte
Zypries zeigte sich zufrieden mit den im Bereich Justiz
erreichten Fortschritten.
"Europas Bürgerinnen und Bürger werden
künftig besser vor rassistischen und fremdenfeindlichen
Übergriffen geschützt. Sie haben mehr Rechte als
Bahnkunden und als Kreditnehmer. Auch im Familienrecht, bei
Unterhalts - und Scheidungsfragen sind wir auf gutem Weg,
mehr Rechtssicherheit durch verlässliche und transparente
Regeln für binationale Familien zu schaffen. Gern hätte
ich auch die Verhandlungen über gemeinsame Mindeststandards
für Beschuldigte in Strafverfahren abgeschlossen. Dies umso
mehr, als der Schwerpunkt der strafrechtlichen Zusammenarbeit auf
europäischer Ebene in der jüngeren Vergangenheit vor
allem auf der Verbesserung staatlicher Eingriffsrechte lag. 21
Mitgliedstaaten waren auch entschlossen, diese Mindeststandards
zu verabschieden. Leider lehnen sechs Mitgliedstaaten jeden
Einfluss der Europäischen Union auf ihr nationales
Strafverfahrensrecht aus grundsätzlichen Erwägungen ab.
Dennoch sind wir einen wesentlichen Schritt vorangekommen auf dem
Weg, unsere Gemeinschaft, die seit über 50 Jahren der Garant
für Frieden und Freiheit in Europa ist, zum Wohl der
Menschen in Europa auszubauen und zu stärken", sagte
Bundesjustizministerin und Ratsvorsitzende Brigitte Zypries in
Berlin.
Ergebnisse der deutschen EU-Ratspräsidentschaft
im Bereich Justiz
A. Stärkung der
Bürgerrechte
Europaweiter strafrechtlicher Schutz vor Rassismus und
Fremdenfeindlichkeit
Strategie für einen besseren Schutz vor Killer- und
Gewaltvideos in Europa
Grundsatzdiskussion zu europaweit einheitlichen
Mindeststandards im Strafverfahren
Start der EU-Grundrechteagentur
B. Mehr Rechtssicherheit für Bürger und
Wirtschaft
Verbesserter Verbraucherschutz für Kreditnehmer und
Bahnkunden
Mehr Rechtssicherheit für Bürgerinnen und
Bürger bei grenzüberschreitenden Sachverhalten wie
Unfällen oder Verträgen mit
Auslandsbezug
Leitlinien für eine engere Zusammenarbeit auf dem Gebiet
des Familienrechts
Bessere grenzüberschreitende Durchsetzung
geringfügiger Forderungen
Mehr Rechte für Aktionäre bei Hauptversammlungen im
Ausland
C. Stärkung der Justiz und der praktischen
Zusammenarbeit
Bessere Zusammenarbeit bei der Überstellung von
ausländischen Straftätern zum
Strafvollzug
Europaweite Pflicht zum Austausch und zur Eintragung von
strafrechtlichen Verurteilungen
Erleichterte Überwachung von Bewährungsauflagen und
-strafen im EU-Ausland
Verabschiedung eines EU-Konzepts für die weiteren
Arbeiten im Bereich E-Justice
Die ausführlich erläuterte Bilanz finden Sie unter
www.bmj.bund.de/eu2007 zum download.
Quelle: www.bmj.de |
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05.09.2007 |
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Das Bundeskabinett hat in seiner heutigen Sitzung Bilanz der zu
Ende gehenden deutschen Präsidentschaft in der
Europäischen Union gezogen. Bundesjustizministerin Brigitte
Zypries zeigte sich zufrieden mit den im Bereich Justiz
erreichten Fortschritten.
"Europas Bürgerinnen und Bürger werden
künftig besser vor rassistischen und fremdenfeindlichen
Übergriffen geschützt. Sie haben mehr Rechte als
Bahnkunden und als Kreditnehmer. Auch im Familienrecht, bei
Unterhalts - und Scheidungsfragen sind wir auf gutem Weg,
mehr Rechtssicherheit durch verlässliche und transparente
Regeln für binationale Familien zu schaffen. Gern hätte
ich auch die Verhandlungen über gemeinsame Mindeststandards
für Beschuldigte in Strafverfahren abgeschlossen. Dies umso
mehr, als der Schwerpunkt der strafrechtlichen Zusammenarbeit auf
europäischer Ebene in der jüngeren Vergangenheit vor
allem auf der Verbesserung staatlicher Eingriffsrechte lag. 21
Mitgliedstaaten waren auch entschlossen, diese Mindeststandards
zu verabschieden. Leider lehnen sechs Mitgliedstaaten jeden
Einfluss der Europäischen Union auf ihr nationales
Strafverfahrensrecht aus grundsätzlichen Erwägungen ab.
Dennoch sind wir einen wesentlichen Schritt vorangekommen auf dem
Weg, unsere Gemeinschaft, die seit über 50 Jahren der Garant
für Frieden und Freiheit in Europa ist, zum Wohl der
Menschen in Europa auszubauen und zu stärken", sagte
Bundesjustizministerin und Ratsvorsitzende Brigitte Zypries in
Berlin.
Ergebnisse der deutschen EU-Ratspräsidentschaft
im Bereich Justiz
A. Stärkung der
Bürgerrechte
Europaweiter strafrechtlicher Schutz vor Rassismus und
Fremdenfeindlichkeit
Strategie für einen besseren Schutz vor Killer- und
Gewaltvideos in Europa
Grundsatzdiskussion zu europaweit einheitlichen
Mindeststandards im Strafverfahren
Start der EU-Grundrechteagentur
B. Mehr Rechtssicherheit für Bürger und
Wirtschaft
Verbesserter Verbraucherschutz für Kreditnehmer und
Bahnkunden
Mehr Rechtssicherheit für Bürgerinnen und
Bürger bei grenzüberschreitenden Sachverhalten wie
Unfällen oder Verträgen mit
Auslandsbezug
Leitlinien für eine engere Zusammenarbeit auf dem Gebiet
des Familienrechts
Bessere grenzüberschreitende Durchsetzung
geringfügiger Forderungen
Mehr Rechte für Aktionäre bei Hauptversammlungen im
Ausland
C. Stärkung der Justiz und der praktischen
Zusammenarbeit
Bessere Zusammenarbeit bei der Überstellung von
ausländischen Straftätern zum
Strafvollzug
Europaweite Pflicht zum Austausch und zur Eintragung von
strafrechtlichen Verurteilungen
Erleichterte Überwachung von Bewährungsauflagen und
-strafen im EU-Ausland
Verabschiedung eines EU-Konzepts für die weiteren
Arbeiten im Bereich E-Justice
Die ausführlich erläuterte Bilanz finden Sie unter
www.bmj.bund.de/eu2007 zum download.
Quelle: www.bmj.bund.de |
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05.09.2007 |
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Das Bundeskabinett hat heute einen Gesetzentwurf zur Reform des
Kontopfändungsschutzes beschlossen.
Mit dem Entwurf wird erstmalig ein sog. Pfändungsschutzkonto
("P-Konto") eingeführt, auf dem ein Schuldner
für sein Guthaben einen automatischen
Sockel-Pfändungsschutz in Höhe von 985,15 € pro
Monat erhält. Dabei kommt es nicht darauf an, aus welchen
Einkünften dieses Guthaben herrührt. Damit
genießen künftig auch Selbstständige
Pfändungsschutz für ihr Kontoguthaben. Jeder Kunde kann
von seiner Bank oder Sparkasse verlangen, dass sein Girokonto als
P-Konto geführt wird. Hat der Schuldner Unterhaltspflichten
zu erfüllen, kann der Basispfändungsschutzbetrag
ähnlich wie bei der Pfändung von Arbeitseinkommen
erhöht werden.
"Ein Girokonto ist heutzutage notwendige Voraussetzung
für die Teilhabe am modernen Wirtschaftsleben.
Kontolosigkeit und damit der Ausschluss vom bargeldlosen
Zahlungsverkehr sind nicht nur finanziell nachteilig. Das
Girokonto ist oft Voraussetzung für den Abschluss eines
Mietvertrages, eines Stromlieferungsvertrages, mitunter sogar
dafür, einen Arbeitsplatz zu bekommen. Deshalb wollen wir
dafür sorgen, dass niemand sein Girokonto allein deshalb
verliert, weil ein Gläubiger das Guthaben pfändet und
der Kontoinhaber erst Rechtschutz suchen muss", sagte
Bundesjustizministerin Brigitte Zypries.
Nach der geltenden Rechtslage führt die Pfändung eines
Bankkontos dazu, dass die anfallenden Zahlungsgeschäfte des
täglichen Lebens wie Begleichung von Miete, Energiekosten
oder Versicherungen nicht mehr über das Konto abgewickelt
werden können. Um Pfändungsschutz für den
pfändungsfreien Selbstbehalt des Kontoguthabens zu erlangen,
braucht der Schuldner in vielen Fällen eine
Gerichtsentscheidung. Oftmals ist dies nicht rechtzeitig
möglich, so dass Kosten für verspätete oder nicht
ausgeführte Zahlungen anfallen. Erschwert wird der
Pfändungsschutz dadurch, dass er für Gutschriften aus
Arbeitseinkommen anders ausgestaltet ist als für solche aus
Sozialleistungen. Auch für Banken und Gerichte ist die
gegenwärtige Lage daher unbefriedigend.
"Mit diesem Gesetzentwurf wird ein moderner und effektiver
Schutz bei Kontopfändungen für alle Bürgerinnen
und Bürger geschaffen. Unter Wahrung der Interessen der
Gläubiger verbleiben einem Schuldner ohne aufwändiges
und bürokratisches Verfahren die Geldmittel, die er zur
Bestreitung des existentiellen Lebensbedarfs benötigt.
Kündigungen von Girokonten wegen des Zugriffs von
Gläubigern werden in Zukunft erheblich seltener
vorkommen", erläuterte Zypries.
Die heute vom Bundeskabinett beschlossene Reform des
Kontopfändungsschutzes ist ein Teil des
Maßnahmenpaketes, mit dem die Bundesregierung den
Bürgerinnen und Bürgern die Teilhabe am bargeldlosen
Zahlungsverkehr sichern will.
Vor dem Hintergrund der überragenden Bedeutung des
Girokontos hatte der Zentrale Kreditausschuss (ZKA) schon im Jahr
1995 allen Kreditinstituten, die Girokonten für alle
Bevölkerungsgruppen führen, empfohlen, auf Wunsch
für jede Bürgerin und jeden Bürger ein Girokonto
einzurichten. Die Bundesregierung berichtet in
regelmäßigen Abständen über die Umsetzung
dieser Empfehlung. In ihrem mittlerweile Vierten Bericht vom Juli
2006 hat sie festgestellt, dass weiterhin Defizite bei der
Umsetzung der Empfehlung bestehen.
Die Bundesregierung hatte sich daher zur Verbesserung der Lage
von Bürgerinnen und Bürgern ohne Girokonto auf
verschiedene, aufeinander abgestimmte Maßnahmen geeinigt.
So fordert sie Banken und Sparkassen auf, ihre bisherige
unverbindliche Empfehlung zum Girokonto für jedermann zu
einer rechtlich verbindlichen Selbstverpflichtung gegenüber
den Kundinnen und Kunden weiterzuentwickeln. Die Bundesregierung
ihrerseits flankiert diesen Weg der Selbstverpflichtung der
Kreditwirtschaft mit der Reform des Kontopfändungsschutzes.
Zu den Schwerpunkten des Gesetzentwurfs im
Einzelnen:
1. Automatischer Pfändungsschutz
Ein Kontoguthaben in Höhe des Pfändungsfreibetrages des
§ 850c ZPO (985,15 €) wird nicht von einer
Pfändung erfasst ("Basispfändungsschutz").
Das bedeutet, dass aus diesem Betrag Überweisungen,
Lastschriften, Barabhebungen, Daueraufträge etc.
getätigt werden können.
Der Basisbetrag wird für jeweils einen Kalendermonat
gewährt. Anders als nach geltendem Recht kommt es auf den
Zeitpunkt des Eingangs der Einkünfte nicht mehr an. Wird ein
Freibetrag in einem Monat nicht ausgeschöpft, wird der Rest
auf den folgenden Monat übertragen. Damit wird dem Umstand
Rechnung getragen, dass viele Leistungen nicht monatlich, sondern
in größeren Zeitabständen zu erfüllen sind.
Auf die Art der Einkünfte kommt es für den
Pfändungsschutz nicht mehr an. Damit entfällt auch die
Pflicht, die Art der Einkünfte wie Arbeitseinkommen,
Sozialleistungen wie Rente, Arbeitslosengeld etc. gegenüber
Banken und Gerichten nachzuweisen. Damit werden künftig
jegliche Art von Einkünften, also auch die Einkünfte
Selbstständiger und freiwillige Leistungen Dritter, bei der
Kontopfändung geschützt.
Eine Erhöhung z. B. wegen gesetzlicher
Unterhaltspflichten oder eine Herabsetzung des
Basispfändungsschutzes ist auf Grund einer gerichtlichen
Entscheidung möglich. Daneben kommt in bestimmten
Fällen eine Erhöhung des pfändungsfreien Betrages
durch bloße Vorlage entsprechender Bescheinigungen von
Arbeitgebern, Schuldnerberatungsstellen und
Sozialleistungsträgern (z. B. über Unterhaltspflichten
und bestimmte Sozialleistungen) beim Kreditinstitut in Betracht.
2. Automatischer Pfändungsschutz nur beim
Pfändungsschutzkonto ("P-Konto")
Der automatische Pfändungsschutz kann nur für ein
Girokonto gewährt werden. Dieses besondere Konto -
"P-Konto" - wird durch eine Vereinbarung
zwischen Bank und Kunde festgelegt. Der Entwurf sieht vor, dass
ein Anspruch auf Umwandlung eines bereits bestehenden Girokontos
in ein P-Konto besteht. Ein Anspruch auf die neue Einrichtung
eines P-Kontos besteht allerdings nicht.
3. Besonderer Schutz für bestimmte Leistungen wie
Kindergeld und SozialleistungenKindergeld und
Sozialleistungen - etwa nach dem Sozialgesetzbuch II
- werden künftig bei ihrer Gutschrift auf dem P-Konto
besser geschützt. Wertungswidersprüche zwischen
Vollstreckungs-, Steuer- und Sozialrecht werden damit vermieden.
4. Vorrang des P-KontosDer
Pfändungsschutz auf dem P-Konto ist vorrangig gegenüber
dem herkömmlichen Kontopfändungsschutz, der auch in
Zukunft erhalten bleiben soll. Hat der Schuldner ein P-Konto, so
erhält er allerdings nur für dieses
Pfändungsschutz. Denn mit der Führung eines P-Kontos
kann er sicherstellen, dass ihm die zur Bestreitung des
Lebensunterhalts notwendigen Mittel erhalten bleiben. Auf
weiteren herkömmlichen Pfändungsschutz ist er damit
nicht mehr angewiesen.
5. Pfändungsschutz für sämtliche
Einkünfte Selbständiger
Die Reform schafft einen besseren und effektiveren
Pfändungsschutz für sämtliche Einkünfte
selbständig tätiger Personen, da das künftige
Recht alle Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit
wie Arbeitseinkommen und Sozialleistungen behandelt.
6. InkrafttretenNach der derzeitigen
Planung soll sich der Bundesrat in seiner Sitzung am 9. November
2007 mit dem Entwurf befassen. Das Gesetz bedarf der Zustimmung
des Bundesrates. Bei zügigem Verlauf der Beratungen im
Deutschen Bundestag kann mit einem Inkrafttreten Ende 2008
gerechnet werden. Damit die Kreditwirtschaft ausreichend Zeit zur
Umstellung hat, ist ein Zeitraum von 6 Monaten zwischen
Verkündung und Inkrafttreten vorgesehen.
Beispielsfälle
1. Fall:
Das monatliche Nettoarbeitseinkommen in Höhe von 1000
€ wird auf das Girokonto eines alleinstehenden
Angestellten überwiesen. Pfändung des Bankguthabens am
15. Juni, es besteht ein Guthaben in Höhe von 1000 €.
a) derzeitige Rechtslage
Mit der Pfändung kann der Schuldner nicht mehr über
sein Kontoguthaben verfügen. Der Pfändungsschutz, der
für die Pfändung von Arbeitseinkommen beim Arbeitgeber
gilt, ist von der Bank bei der Gutschrift auf dem Bankkonto nicht
zu berücksichtigen. Mit einem Antrag beim
Vollstreckungsgericht kann der Schuldner aber eine Freigabe
seines pfändungsgeschützten Arbeitseinkommens
erreichen. Da die Pfändung (hier: 15.) nach dem
Zahlungstermin (hier 1. des Monats) liegt, kann der Schuldner
aber nur eine anteilige Freigabe seines Kontoguthabens für
die Zeit von der Pfändung (hier: 15.) bis zum nächsten
Zahlungstermin (hier: 1. des Folgemonats) erreichen. Das
Vollstreckungsgericht hat den Gläubiger zu dem Antrag zu
hören. Es kann aber vorab schon die Pfändung des
Guthabens teilweise aufheben, damit der Schuldner bis zum
nächsten Zahlungstermin seinen notwendigen Unterhalt
bestreiten und seine laufenden gesetzlichen Unterhaltspflichten
erfüllen kann (§ 850k der Zivilprozessordnung).
Berechnung des pfändungsfreien und daher freizugebenden
Betrages durch das Gericht:
Nettoeinkommen:
1000,00 €
Pfändbarer Anteil des Arbeitseinkommens
(nach Tabelle zu § 850c ZPO)
10,40 €
Pfändungsfrei (bezogen auf 1 Monat)
989,60 €
Pfändungsfreier Anteil für die Zeit vom 15. bis 30.
Juni:
989,60 € x 15 =
30
989,60 € : 2 =
494,80 €
Pfändungsfrei auf dem Konto ist ein Betrag in Höhe von
494,80 € und daher vom Gericht freizugeben.
b) künftige RechtslageDas
Kreditinstitut berücksichtigt unabhängig vom Zeitpunkt
der Pfändung einen pfändungsfreien Grundbetrag von
985,15 €. Es bedarf keiner gerichtlichen Entscheidung;
eine zeitanteilige Berechnung entfällt. Der Schuldner hat
- wie bisher - noch die Möglichkeit, weiteren
Pfändungsschutz bei Gericht zu beantragen.
2. Fall:
Wie Fall 1, aber der Schuldner ist verheiratet, hat ein Kind und
verdient 1200 € netto.
a) derzeitige Rechtslage
Berechnung des pfändungsfreien und daher freizugebenden
Betrages durch das Gericht:
Nettoeinkommen:
1200 €
Pfändbarer Anteil des Arbeitseinkommens
(Freibeträge nach § 850c ZPO:
985,15 € für den Schuldner, 370,76 €
für die
Ehefrau und 206, 56 € für das Kind = 1562,47
€)
0 €
Pfändungsfrei (bezogen auf 1 Monat)
1200 €
Pfändungsfreier Anteil für die Zeit vom 15. bis
30.Juni:
1200 € x 15 =
30
1200 € : 2 =
600 €
Pfändungsfrei auf dem Konto ist ein Betrag in Höhe von
600 € und daher vom Gericht freizugeben.
b) künftige Rechtslage
Das Kreditinstitut berücksichtigt unabhängig vom
Zeitpunkt der Pfändung automatisch einen
pfändungsfreien Grundbetrag von 985,15 €. Es bedarf
keiner gerichtlichen Entscheidung; eine zeitanteilige Berechnung
des Freibetrages entfällt. Kann der Schuldner seine
Unterhaltspflichten gegenüber seiner Ehefrau und seinem Kind
durch eine Bescheinigung seines Arbeitgebers, der Familienkasse,
eines Sozialleistungsträgers oder einer
Schuldnerberatungsstelle gegenüber dem Kreditinstitut
belegen, hat dieses von sich aus einen pfändungsfreien
Betrag von 1200 € zu beachten. Der Schuldner kann aber
auch eine Entscheidung des Vollstreckungsgerichts beantragen;
dann hat die Bank auf der Grundlage der Gerichtsentscheidung den
höheren pfändungsfreien Betrag auf dem Konto zu
berücksichtigen.
3. Fall:
Das Guthaben des Bankkontos eines selbständig tätigen
Unternehmers in Höhe von 1000 € wird gepfändet.
Auf dem Konto werden nicht wiederkehrende Vergütungen
für Dienstleistungen des Unternehmers gutgeschrieben.
a) derzeitige Rechtslage
Es besteht kein Pfändungsschutz, da die Vergütung nicht
zu den bei der Kontopfändung geschützten
Einkünften wie Arbeitseinkommen, Sozialleistungen etc.
gehört.
b) künftige Rechtslage
Pfändungsschutz besteht in gleichem Umfang wie bei
abhängig Beschäftigten. Auf die Darstellung zum
künftigen Recht bei den Fällen 1 und 2 wird daher
verwiesen.
Quelle: www.bmj.bund.de |
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05.09.2007 |
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Auch in diesem Jahr ist die Weltliteratur wieder zu Gast in Berlin: Rund 150 Autorinnen und Autoren aus 45 Ländern stellen in zahlreichen Veranstaltungen ihre Werke vor. Quelle: www.bundesregierung.de |
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05.09.2007 |
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Im Interview mit der Frankfurter Rundschau spricht Bundeskanzlerin Angela Merkel über Versuche, den Staat zu erpressen und schwierige Entscheidungen, die das Amt mit sich bringt. Sie berichtet von ihrer Asienreise und den verschiedenen Wegen zum Klimaschutz. Quelle: www.bundesregierung.de |
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05.09.2007 |
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Das Bundeskabinett hat in seiner heutigen Sitzung Bilanz der zu
Ende gehenden deutschen Präsidentschaft in der
Europäischen Union gezogen. Bundesjustizministerin Brigitte
Zypries zeigte sich zufrieden mit den im Bereich Justiz
erreichten Fortschritten.
"Europas Bürgerinnen und Bürger werden
künftig besser vor rassistischen und fremdenfeindlichen
Übergriffen geschützt. Sie haben mehr Rechte als
Bahnkunden und als Kreditnehmer. Auch im Familienrecht, bei
Unterhalts - und Scheidungsfragen sind wir auf gutem Weg,
mehr Rechtssicherheit durch verlässliche und transparente
Regeln für binationale Familien zu schaffen. Gern hätte
ich auch die Verhandlungen über gemeinsame Mindeststandards
für Beschuldigte in Strafverfahren abgeschlossen. Dies umso
mehr, als der Schwerpunkt der strafrechtlichen Zusammenarbeit auf
europäischer Ebene in der jüngeren Vergangenheit vor
allem auf der Verbesserung staatlicher Eingriffsrechte lag. 21
Mitgliedstaaten waren auch entschlossen, diese Mindeststandards
zu verabschieden. Leider lehnen sechs Mitgliedstaaten jeden
Einfluss der Europäischen Union auf ihr nationales
Strafverfahrensrecht aus grundsätzlichen Erwägungen ab.
Dennoch sind wir einen wesentlichen Schritt vorangekommen auf dem
Weg, unsere Gemeinschaft, die seit über 50 Jahren der Garant
für Frieden und Freiheit in Europa ist, zum Wohl der
Menschen in Europa auszubauen und zu stärken", sagte
Bundesjustizministerin und Ratsvorsitzende Brigitte Zypries in
Berlin.
Ergebnisse der deutschen EU-Ratspräsidentschaft
im Bereich Justiz
A. Stärkung der
Bürgerrechte
Europaweiter strafrechtlicher Schutz vor Rassismus und
Fremdenfeindlichkeit
Strategie für einen besseren Schutz vor Killer- und
Gewaltvideos in Europa
Grundsatzdiskussion zu europaweit einheitlichen
Mindeststandards im Strafverfahren
Start der EU-Grundrechteagentur
B. Mehr Rechtssicherheit für Bürger und
Wirtschaft
Verbesserter Verbraucherschutz für Kreditnehmer und
Bahnkunden
Mehr Rechtssicherheit für Bürgerinnen und
Bürger bei grenzüberschreitenden Sachverhalten wie
Unfällen oder Verträgen mit
Auslandsbezug
Leitlinien für eine engere Zusammenarbeit auf dem Gebiet
des Familienrechts
Bessere grenzüberschreitende Durchsetzung
geringfügiger Forderungen
Mehr Rechte für Aktionäre bei Hauptversammlungen im
Ausland
C. Stärkung der Justiz und der praktischen
Zusammenarbeit
Bessere Zusammenarbeit bei der Überstellung von
ausländischen Straftätern zum
Strafvollzug
Europaweite Pflicht zum Austausch und zur Eintragung von
strafrechtlichen Verurteilungen
Erleichterte Überwachung von Bewährungsauflagen und
-strafen im EU-Ausland
Verabschiedung eines EU-Konzepts für die weiteren
Arbeiten im Bereich E-Justice
Die ausführlich erläuterte Bilanz finden Sie unter
www.bmj.bund.de/eu2007 zum download.
Quelle: www.bmj.de |
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05.09.2007 |
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Anlässlich der aktuellen Debatte zur Sicherheit deutscher Kernkraftwerke erklärt die Stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Katherina Reiche MdB: Quelle: www.cducsu.de |
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05.09.2007 |
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Das Bundeskabinett hat in seiner heutigen Sitzung Bilanz der zu
Ende gehenden deutschen Präsidentschaft in der
Europäischen Union gezogen. Bundesjustizministerin Brigitte
Zypries zeigte sich zufrieden mit den im Bereich Justiz
erreichten Fortschritten.
"Europas Bürgerinnen und Bürger werden
künftig besser vor rassistischen und fremdenfeindlichen
Übergriffen geschützt. Sie haben mehr Rechte als
Bahnkunden und als Kreditnehmer. Auch im Familienrecht, bei
Unterhalts - und Scheidungsfragen sind wir auf gutem Weg,
mehr Rechtssicherheit durch verlässliche und transparente
Regeln für binationale Familien zu schaffen. Gern hätte
ich auch die Verhandlungen über gemeinsame Mindeststandards
für Beschuldigte in Strafverfahren abgeschlossen. Dies umso
mehr, als der Schwerpunkt der strafrechtlichen Zusammenarbeit auf
europäischer Ebene in der jüngeren Vergangenheit vor
allem auf der Verbesserung staatlicher Eingriffsrechte lag. 21
Mitgliedstaaten waren auch entschlossen, diese Mindeststandards
zu verabschieden. Leider lehnen sechs Mitgliedstaaten jeden
Einfluss der Europäischen Union auf ihr nationales
Strafverfahrensrecht aus grundsätzlichen Erwägungen ab.
Dennoch sind wir einen wesentlichen Schritt vorangekommen auf dem
Weg, unsere Gemeinschaft, die seit über 50 Jahren der Garant
für Frieden und Freiheit in Europa ist, zum Wohl der
Menschen in Europa auszubauen und zu stärken", sagte
Bundesjustizministerin und Ratsvorsitzende Brigitte Zypries in
Berlin.
Ergebnisse der deutschen EU-Ratspräsidentschaft
im Bereich Justiz
A. Stärkung der
Bürgerrechte
Europaweiter strafrechtlicher Schutz vor Rassismus und
Fremdenfeindlichkeit
Strategie für einen besseren Schutz vor Killer- und
Gewaltvideos in Europa
Grundsatzdiskussion zu europaweit einheitlichen
Mindeststandards im Strafverfahren
Start der EU-Grundrechteagentur
B. Mehr Rechtssicherheit für Bürger und
Wirtschaft
Verbesserter Verbraucherschutz für Kreditnehmer und
Bahnkunden
Mehr Rechtssicherheit für Bürgerinnen und
Bürger bei grenzüberschreitenden Sachverhalten wie
Unfällen oder Verträgen mit
Auslandsbezug
Leitlinien für eine engere Zusammenarbeit auf dem Gebiet
des Familienrechts
Bessere grenzüberschreitende Durchsetzung
geringfügiger Forderungen
Mehr Rechte für Aktionäre bei Hauptversammlungen im
Ausland
C. Stärkung der Justiz und der praktischen
Zusammenarbeit
Bessere Zusammenarbeit bei der Überstellung von
ausländischen Straftätern zum
Strafvollzug
Europaweite Pflicht zum Austausch und zur Eintragung von
strafrechtlichen Verurteilungen
Erleichterte Überwachung von Bewährungsauflagen und
-strafen im EU-Ausland
Verabschiedung eines EU-Konzepts für die weiteren
Arbeiten im Bereich E-Justice
Die ausführlich erläuterte Bilanz finden Sie unter
www.bmj.bund.de/eu2007 zum download.
Quelle: www.bmj.bund.de |
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05.09.2007 |
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Das Bundeskabinett hat in seiner heutigen Sitzung Bilanz der zu
Ende gehenden deutschen Präsidentschaft in der
Europäischen Union gezogen. Bundesjustizministerin Brigitte
Zypries zeigte sich zufrieden mit den im Bereich Justiz
erreichten Fortschritten.
"Europas Bürgerinnen und Bürger werden
künftig besser vor rassistischen und fremdenfeindlichen
Übergriffen geschützt. Sie haben mehr Rechte als
Bahnkunden und als Kreditnehmer. Auch im Familienrecht, bei
Unterhalts - und Scheidungsfragen sind wir auf gutem Weg,
mehr Rechtssicherheit durch verlässliche und transparente
Regeln für binationale Familien zu schaffen. Gern hätte
ich auch die Verhandlungen über gemeinsame Mindeststandards
für Beschuldigte in Strafverfahren abgeschlossen. Dies umso
mehr, als der Schwerpunkt der strafrechtlichen Zusammenarbeit auf
europäischer Ebene in der jüngeren Vergangenheit vor
allem auf der Verbesserung staatlicher Eingriffsrechte lag. 21
Mitgliedstaaten waren auch entschlossen, diese Mindeststandards
zu verabschieden. Leider lehnen sechs Mitgliedstaaten jeden
Einfluss der Europäischen Union auf ihr nationales
Strafverfahrensrecht aus grundsätzlichen Erwägungen ab.
Dennoch sind wir einen wesentlichen Schritt vorangekommen auf dem
Weg, unsere Gemeinschaft, die seit über 50 Jahren der Garant
für Frieden und Freiheit in Europa ist, zum Wohl der
Menschen in Europa auszubauen und zu stärken", sagte
Bundesjustizministerin und Ratsvorsitzende Brigitte Zypries in
Berlin.
Ergebnisse der deutschen EU-Ratspräsidentschaft
im Bereich Justiz
A. Stärkung der
Bürgerrechte
Europaweiter strafrechtlicher Schutz vor Rassismus und
Fremdenfeindlichkeit
Strategie für einen besseren Schutz vor Killer- und
Gewaltvideos in Europa
Grundsatzdiskussion zu europaweit einheitlichen
Mindeststandards im Strafverfahren
Start der EU-Grundrechteagentur
B. Mehr Rechtssicherheit für Bürger und
Wirtschaft
Verbesserter Verbraucherschutz für Kreditnehmer und
Bahnkunden
Mehr Rechtssicherheit für Bürgerinnen und
Bürger bei grenzüberschreitenden Sachverhalten wie
Unfällen oder Verträgen mit
Auslandsbezug
Leitlinien für eine engere Zusammenarbeit auf dem Gebiet
des Familienrechts
Bessere grenzüberschreitende Durchsetzung
geringfügiger Forderungen
Mehr Rechte für Aktionäre bei Hauptversammlungen im
Ausland
C. Stärkung der Justiz und der praktischen
Zusammenarbeit
Bessere Zusammenarbeit bei der Überstellung von
ausländischen Straftätern zum
Strafvollzug
Europaweite Pflicht zum Austausch und zur Eintragung von
strafrechtlichen Verurteilungen
Erleichterte Überwachung von Bewährungsauflagen und
-strafen im EU-Ausland
Verabschiedung eines EU-Konzepts für die weiteren
Arbeiten im Bereich E-Justice
Die ausführlich erläuterte Bilanz finden Sie unter
www.bmj.bund.de/eu2007 zum download.
Quelle: www.bmj.de |
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05.09.2007 |
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Das Bundeskabinett hat in seiner heutigen Sitzung Bilanz der zu
Ende gehenden deutschen Präsidentschaft in der
Europäischen Union gezogen. Bundesjustizministerin Brigitte
Zypries zeigte sich zufrieden mit den im Bereich Justiz
erreichten Fortschritten.
"Europas Bürgerinnen und Bürger werden
künftig besser vor rassistischen und fremdenfeindlichen
Übergriffen geschützt. Sie haben mehr Rechte als
Bahnkunden und als Kreditnehmer. Auch im Familienrecht, bei
Unterhalts - und Scheidungsfragen sind wir auf gutem Weg,
mehr Rechtssicherheit durch verlässliche und transparente
Regeln für binationale Familien zu schaffen. Gern hätte
ich auch die Verhandlungen über gemeinsame Mindeststandards
für Beschuldigte in Strafverfahren abgeschlossen. Dies umso
mehr, als der Schwerpunkt der strafrechtlichen Zusammenarbeit auf
europäischer Ebene in der jüngeren Vergangenheit vor
allem auf der Verbesserung staatlicher Eingriffsrechte lag. 21
Mitgliedstaaten waren auch entschlossen, diese Mindeststandards
zu verabschieden. Leider lehnen sechs Mitgliedstaaten jeden
Einfluss der Europäischen Union auf ihr nationales
Strafverfahrensrecht aus grundsätzlichen Erwägungen ab.
Dennoch sind wir einen wesentlichen Schritt vorangekommen auf dem
Weg, unsere Gemeinschaft, die seit über 50 Jahren der Garant
für Frieden und Freiheit in Europa ist, zum Wohl der
Menschen in Europa auszubauen und zu stärken", sagte
Bundesjustizministerin und Ratsvorsitzende Brigitte Zypries in
Berlin.
Ergebnisse der deutschen EU-Ratspräsidentschaft
im Bereich Justiz
A. Stärkung der
Bürgerrechte
Europaweiter strafrechtlicher Schutz vor Rassismus und
Fremdenfeindlichkeit
Strategie für einen besseren Schutz vor Killer- und
Gewaltvideos in Europa
Grundsatzdiskussion zu europaweit einheitlichen
Mindeststandards im Strafverfahren
Start der EU-Grundrechteagentur
B. Mehr Rechtssicherheit für Bürger und
Wirtschaft
Verbesserter Verbraucherschutz für Kreditnehmer und
Bahnkunden
Mehr Rechtssicherheit für Bürgerinnen und
Bürger bei grenzüberschreitenden Sachverhalten wie
Unfällen oder Verträgen mit
Auslandsbezug
Leitlinien für eine engere Zusammenarbeit auf dem Gebiet
des Familienrechts
Bessere grenzüberschreitende Durchsetzung
geringfügiger Forderungen
Mehr Rechte für Aktionäre bei Hauptversammlungen im
Ausland
C. Stärkung der Justiz und der praktischen
Zusammenarbeit
Bessere Zusammenarbeit bei der Überstellung von
ausländischen Straftätern zum
Strafvollzug
Europaweite Pflicht zum Austausch und zur Eintragung von
strafrechtlichen Verurteilungen
Erleichterte Überwachung von Bewährungsauflagen und
-strafen im EU-Ausland
Verabschiedung eines EU-Konzepts für die weiteren
Arbeiten im Bereich E-Justice
Die ausführlich erläuterte Bilanz finden Sie unter
www.bmj.bund.de/eu2007 zum download.
Quelle: www.bmj.de |
|
|
05.09.2007 |
|
Das Bundeskabinett hat in seiner heutigen Sitzung Bilanz der zu
Ende gehenden deutschen Präsidentschaft in der
Europäischen Union gezogen. Bundesjustizministerin Brigitte
Zypries zeigte sich zufrieden mit den im Bereich Justiz
erreichten Fortschritten.
"Europas Bürgerinnen und Bürger werden
künftig besser vor rassistischen und fremdenfeindlichen
Übergriffen geschützt. Sie haben mehr Rechte als
Bahnkunden und als Kreditnehmer. Auch im Familienrecht, bei
Unterhalts - und Scheidungsfragen sind wir auf gutem Weg,
mehr Rechtssicherheit durch verlässliche und transparente
Regeln für binationale Familien zu schaffen. Gern hätte
ich auch die Verhandlungen über gemeinsame Mindeststandards
für Beschuldigte in Strafverfahren abgeschlossen. Dies umso
mehr, als der Schwerpunkt der strafrechtlichen Zusammenarbeit auf
europäischer Ebene in der jüngeren Vergangenheit vor
allem auf der Verbesserung staatlicher Eingriffsrechte lag. 21
Mitgliedstaaten waren auch entschlossen, diese Mindeststandards
zu verabschieden. Leider lehnen sechs Mitgliedstaaten jeden
Einfluss der Europäischen Union auf ihr nationales
Strafverfahrensrecht aus grundsätzlichen Erwägungen ab.
Dennoch sind wir einen wesentlichen Schritt vorangekommen auf dem
Weg, unsere Gemeinschaft, die seit über 50 Jahren der Garant
für Frieden und Freiheit in Europa ist, zum Wohl der
Menschen in Europa auszubauen und zu stärken", sagte
Bundesjustizministerin und Ratsvorsitzende Brigitte Zypries in
Berlin.
Ergebnisse der deutschen EU-Ratspräsidentschaft
im Bereich Justiz
A. Stärkung der
Bürgerrechte
Europaweiter strafrechtlicher Schutz vor Rassismus und
Fremdenfeindlichkeit
Strategie für einen besseren Schutz vor Killer- und
Gewaltvideos in Europa
Grundsatzdiskussion zu europaweit einheitlichen
Mindeststandards im Strafverfahren
Start der EU-Grundrechteagentur
B. Mehr Rechtssicherheit für Bürger und
Wirtschaft
Verbesserter Verbraucherschutz für Kreditnehmer und
Bahnkunden
Mehr Rechtssicherheit für Bürgerinnen und
Bürger bei grenzüberschreitenden Sachverhalten wie
Unfällen oder Verträgen mit
Auslandsbezug
Leitlinien für eine engere Zusammenarbeit auf dem Gebiet
des Familienrechts
Bessere grenzüberschreitende Durchsetzung
geringfügiger Forderungen
Mehr Rechte für Aktionäre bei Hauptversammlungen im
Ausland
C. Stärkung der Justiz und der praktischen
Zusammenarbeit
Bessere Zusammenarbeit bei der Überstellung von
ausländischen Straftätern zum
Strafvollzug
Europaweite Pflicht zum Austausch und zur Eintragung von
strafrechtlichen Verurteilungen
Erleichterte Überwachung von Bewährungsauflagen und
-strafen im EU-Ausland
Verabschiedung eines EU-Konzepts für die weiteren
Arbeiten im Bereich E-Justice
Die ausführlich erläuterte Bilanz finden Sie unter
www.bmj.bund.de/eu2007 zum download.
Quelle: www.bmj.de |
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Das Bundeskabinett hat in seiner heutigen Sitzung Bilanz der zu
Ende gehenden deutschen Präsidentschaft in der
Europäischen Union gezogen. Bundesjustizministerin Brigitte
Zypries zeigte sich zufrieden mit den im Bereich Justiz
erreichten Fortschritten.
"Europas Bürgerinnen und Bürger werden
künftig besser vor rassistischen und fremdenfeindlichen
Übergriffen geschützt. Sie haben mehr Rechte als
Bahnkunden und als Kreditnehmer. Auch im Familienrecht, bei
Unterhalts - und Scheidungsfragen sind wir auf gutem Weg,
mehr Rechtssicherheit durch verlässliche und transparente
Regeln für binationale Familien zu schaffen. Gern hätte
ich auch die Verhandlungen über gemeinsame Mindeststandards
für Beschuldigte in Strafverfahren abgeschlossen. Dies umso
mehr, als der Schwerpunkt der strafrechtlichen Zusammenarbeit auf
europäischer Ebene in der jüngeren Vergangenheit vor
allem auf der Verbesserung staatlicher Eingriffsrechte lag. 21
Mitgliedstaaten waren auch entschlossen, diese Mindeststandards
zu verabschieden. Leider lehnen sechs Mitgliedstaaten jeden
Einfluss der Europäischen Union auf ihr nationales
Strafverfahrensrecht aus grundsätzlichen Erwägungen ab.
Dennoch sind wir einen wesentlichen Schritt vorangekommen auf dem
Weg, unsere Gemeinschaft, die seit über 50 Jahren der Garant
für Frieden und Freiheit in Europa ist, zum Wohl der
Menschen in Europa auszubauen und zu stärken", sagte
Bundesjustizministerin und Ratsvorsitzende Brigitte Zypries in
Berlin.
Ergebnisse der deutschen EU-Ratspräsidentschaft
im Bereich Justiz
A. Stärkung der
Bürgerrechte
Europaweiter strafrechtlicher Schutz vor Rassismus und
Fremdenfeindlichkeit
Strategie für einen besseren Schutz vor Killer- und
Gewaltvideos in Europa
Grundsatzdiskussion zu europaweit einheitlichen
Mindeststandards im Strafverfahren
Start der EU-Grundrechteagentur
B. Mehr Rechtssicherheit für Bürger und
Wirtschaft
Verbesserter Verbraucherschutz für Kreditnehmer und
Bahnkunden
Mehr Rechtssicherheit für Bürgerinnen und
Bürger bei grenzüberschreitenden Sachverhalten wie
Unfällen oder Verträgen mit
Auslandsbezug
Leitlinien für eine engere Zusammenarbeit auf dem Gebiet
des Familienrechts
Bessere grenzüberschreitende Durchsetzung
geringfügiger Forderungen
Mehr Rechte für Aktionäre bei Hauptversammlungen im
Ausland
C. Stärkung der Justiz und der praktischen
Zusammenarbeit
Bessere Zusammenarbeit bei der Überstellung von
ausländischen Straftätern zum
Strafvollzug
Europaweite Pflicht zum Austausch und zur Eintragung von
strafrechtlichen Verurteilungen
Erleichterte Überwachung von Bewährungsauflagen und
-strafen im EU-Ausland
Verabschiedung eines EU-Konzepts für die weiteren
Arbeiten im Bereich E-Justice
Die ausführlich erläuterte Bilanz finden Sie unter
www.bmj.bund.de/eu2007 zum download.
Quelle: www.bmj.de |
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Das Bundeskabinett hat in seiner heutigen Sitzung Bilanz der zu
Ende gehenden deutschen Präsidentschaft in der
Europäischen Union gezogen. Bundesjustizministerin Brigitte
Zypries zeigte sich zufrieden mit den im Bereich Justiz
erreichten Fortschritten.
"Europas Bürgerinnen und Bürger werden
künftig besser vor rassistischen und fremdenfeindlichen
Übergriffen geschützt. Sie haben mehr Rechte als
Bahnkunden und als Kreditnehmer. Auch im Familienrecht, bei
Unterhalts - und Scheidungsfragen sind wir auf gutem Weg,
mehr Rechtssicherheit durch verlässliche und transparente
Regeln für binationale Familien zu schaffen. Gern hätte
ich auch die Verhandlungen über gemeinsame Mindeststandards
für Beschuldigte in Strafverfahren abgeschlossen. Dies umso
mehr, als der Schwerpunkt der strafrechtlichen Zusammenarbeit auf
europäischer Ebene in der jüngeren Vergangenheit vor
allem auf der Verbesserung staatlicher Eingriffsrechte lag. 21
Mitgliedstaaten waren auch entschlossen, diese Mindeststandards
zu verabschieden. Leider lehnen sechs Mitgliedstaaten jeden
Einfluss der Europäischen Union auf ihr nationales
Strafverfahrensrecht aus grundsätzlichen Erwägungen ab.
Dennoch sind wir einen wesentlichen Schritt vorangekommen auf dem
Weg, unsere Gemeinschaft, die seit über 50 Jahren der Garant
für Frieden und Freiheit in Europa ist, zum Wohl der
Menschen in Europa auszubauen und zu stärken", sagte
Bundesjustizministerin und Ratsvorsitzende Brigitte Zypries in
Berlin.
Ergebnisse der deutschen EU-Ratspräsidentschaft
im Bereich Justiz
A. Stärkung der
Bürgerrechte
Europaweiter strafrechtlicher Schutz vor Rassismus und
Fremdenfeindlichkeit
Strategie für einen besseren Schutz vor Killer- und
Gewaltvideos in Europa
Grundsatzdiskussion zu europaweit einheitlichen
Mindeststandards im Strafverfahren
Start der EU-Grundrechteagentur
B. Mehr Rechtssicherheit für Bürger und
Wirtschaft
Verbesserter Verbraucherschutz für Kreditnehmer und
Bahnkunden
Mehr Rechtssicherheit für Bürgerinnen und
Bürger bei grenzüberschreitenden Sachverhalten wie
Unfällen oder Verträgen mit
Auslandsbezug
Leitlinien für eine engere Zusammenarbeit auf dem Gebiet
des Familienrechts
Bessere grenzüberschreitende Durchsetzung
geringfügiger Forderungen
Mehr Rechte für Aktionäre bei Hauptversammlungen im
Ausland
C. Stärkung der Justiz und der praktischen
Zusammenarbeit
Bessere Zusammenarbeit bei der Überstellung von
ausländischen Straftätern zum
Strafvollzug
Europaweite Pflicht zum Austausch und zur Eintragung von
strafrechtlichen Verurteilungen
Erleichterte Überwachung von Bewährungsauflagen und
-strafen im EU-Ausland
Verabschiedung eines EU-Konzepts für die weiteren
Arbeiten im Bereich E-Justice
Die ausführlich erläuterte Bilanz finden Sie unter
www.bmj.bund.de/eu2007 zum download.
Quelle: www.bmj.de |
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