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Bund & Länder
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04.09.2007 |
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Die Integrations- und Ausländerbeauftragten des Bundes und der ostdeutschen Länder wollen gemeinsam mit langfristigen Strategien gegen Rechtsextremismus und Fremdenfeindlichkeit vorgehen und dabei die Kommunen stärken. Quelle: www.bundesregierung.de |
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04.09.2007 |
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Das Bundeskabinett hat in seiner heutigen Sitzung Bilanz der zu
Ende gehenden deutschen Präsidentschaft in der
Europäischen Union gezogen. Bundesjustizministerin Brigitte
Zypries zeigte sich zufrieden mit den im Bereich Justiz
erreichten Fortschritten.
"Europas Bürgerinnen und Bürger werden
künftig besser vor rassistischen und fremdenfeindlichen
Übergriffen geschützt. Sie haben mehr Rechte als
Bahnkunden und als Kreditnehmer. Auch im Familienrecht, bei
Unterhalts - und Scheidungsfragen sind wir auf gutem Weg,
mehr Rechtssicherheit durch verlässliche und transparente
Regeln für binationale Familien zu schaffen. Gern hätte
ich auch die Verhandlungen über gemeinsame Mindeststandards
für Beschuldigte in Strafverfahren abgeschlossen. Dies umso
mehr, als der Schwerpunkt der strafrechtlichen Zusammenarbeit auf
europäischer Ebene in der jüngeren Vergangenheit vor
allem auf der Verbesserung staatlicher Eingriffsrechte lag. 21
Mitgliedstaaten waren auch entschlossen, diese Mindeststandards
zu verabschieden. Leider lehnen sechs Mitgliedstaaten jeden
Einfluss der Europäischen Union auf ihr nationales
Strafverfahrensrecht aus grundsätzlichen Erwägungen ab.
Dennoch sind wir einen wesentlichen Schritt vorangekommen auf dem
Weg, unsere Gemeinschaft, die seit über 50 Jahren der Garant
für Frieden und Freiheit in Europa ist, zum Wohl der
Menschen in Europa auszubauen und zu stärken", sagte
Bundesjustizministerin und Ratsvorsitzende Brigitte Zypries in
Berlin.
Ergebnisse der deutschen EU-Ratspräsidentschaft
im Bereich Justiz
A. Stärkung der
Bürgerrechte
Europaweiter strafrechtlicher Schutz vor Rassismus und
Fremdenfeindlichkeit
Strategie für einen besseren Schutz vor Killer- und
Gewaltvideos in Europa
Grundsatzdiskussion zu europaweit einheitlichen
Mindeststandards im Strafverfahren
Start der EU-Grundrechteagentur
B. Mehr Rechtssicherheit für Bürger und
Wirtschaft
Verbesserter Verbraucherschutz für Kreditnehmer und
Bahnkunden
Mehr Rechtssicherheit für Bürgerinnen und
Bürger bei grenzüberschreitenden Sachverhalten wie
Unfällen oder Verträgen mit
Auslandsbezug
Leitlinien für eine engere Zusammenarbeit auf dem Gebiet
des Familienrechts
Bessere grenzüberschreitende Durchsetzung
geringfügiger Forderungen
Mehr Rechte für Aktionäre bei Hauptversammlungen im
Ausland
C. Stärkung der Justiz und der praktischen
Zusammenarbeit
Bessere Zusammenarbeit bei der Überstellung von
ausländischen Straftätern zum
Strafvollzug
Europaweite Pflicht zum Austausch und zur Eintragung von
strafrechtlichen Verurteilungen
Erleichterte Überwachung von Bewährungsauflagen und
-strafen im EU-Ausland
Verabschiedung eines EU-Konzepts für die weiteren
Arbeiten im Bereich E-Justice
Die ausführlich erläuterte Bilanz finden Sie unter
www.bmj.bund.de/eu2007 zum download.
Quelle: www.bmj.de |
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04.09.2007 |
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Anlässlich der Amtseinführung von Prof. Dr. Hans Walter Hütter als neuen Präsidenten der Stiftung Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland in Bonn erklärte Kulturstaatsminister Bernd Neumann am (heutigen) Dienstag: Quelle: www.bundesregierung.de |
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04.09.2007 |
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Das Bundeskabinett hat in seiner heutigen Sitzung Bilanz der zu
Ende gehenden deutschen Präsidentschaft in der
Europäischen Union gezogen. Bundesjustizministerin Brigitte
Zypries zeigte sich zufrieden mit den im Bereich Justiz
erreichten Fortschritten.
"Europas Bürgerinnen und Bürger werden
künftig besser vor rassistischen und fremdenfeindlichen
Übergriffen geschützt. Sie haben mehr Rechte als
Bahnkunden und als Kreditnehmer. Auch im Familienrecht, bei
Unterhalts - und Scheidungsfragen sind wir auf gutem Weg,
mehr Rechtssicherheit durch verlässliche und transparente
Regeln für binationale Familien zu schaffen. Gern hätte
ich auch die Verhandlungen über gemeinsame Mindeststandards
für Beschuldigte in Strafverfahren abgeschlossen. Dies umso
mehr, als der Schwerpunkt der strafrechtlichen Zusammenarbeit auf
europäischer Ebene in der jüngeren Vergangenheit vor
allem auf der Verbesserung staatlicher Eingriffsrechte lag. 21
Mitgliedstaaten waren auch entschlossen, diese Mindeststandards
zu verabschieden. Leider lehnen sechs Mitgliedstaaten jeden
Einfluss der Europäischen Union auf ihr nationales
Strafverfahrensrecht aus grundsätzlichen Erwägungen ab.
Dennoch sind wir einen wesentlichen Schritt vorangekommen auf dem
Weg, unsere Gemeinschaft, die seit über 50 Jahren der Garant
für Frieden und Freiheit in Europa ist, zum Wohl der
Menschen in Europa auszubauen und zu stärken", sagte
Bundesjustizministerin und Ratsvorsitzende Brigitte Zypries in
Berlin.
Ergebnisse der deutschen EU-Ratspräsidentschaft
im Bereich Justiz
A. Stärkung der
Bürgerrechte
Europaweiter strafrechtlicher Schutz vor Rassismus und
Fremdenfeindlichkeit
Strategie für einen besseren Schutz vor Killer- und
Gewaltvideos in Europa
Grundsatzdiskussion zu europaweit einheitlichen
Mindeststandards im Strafverfahren
Start der EU-Grundrechteagentur
B. Mehr Rechtssicherheit für Bürger und
Wirtschaft
Verbesserter Verbraucherschutz für Kreditnehmer und
Bahnkunden
Mehr Rechtssicherheit für Bürgerinnen und
Bürger bei grenzüberschreitenden Sachverhalten wie
Unfällen oder Verträgen mit
Auslandsbezug
Leitlinien für eine engere Zusammenarbeit auf dem Gebiet
des Familienrechts
Bessere grenzüberschreitende Durchsetzung
geringfügiger Forderungen
Mehr Rechte für Aktionäre bei Hauptversammlungen im
Ausland
C. Stärkung der Justiz und der praktischen
Zusammenarbeit
Bessere Zusammenarbeit bei der Überstellung von
ausländischen Straftätern zum
Strafvollzug
Europaweite Pflicht zum Austausch und zur Eintragung von
strafrechtlichen Verurteilungen
Erleichterte Überwachung von Bewährungsauflagen und
-strafen im EU-Ausland
Verabschiedung eines EU-Konzepts für die weiteren
Arbeiten im Bereich E-Justice
Die ausführlich erläuterte Bilanz finden Sie unter
www.bmj.bund.de/eu2007 zum download.
Quelle: www.bmj.de |
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04.09.2007 |
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Das Bundeskabinett hat in seiner heutigen Sitzung Bilanz der zu
Ende gehenden deutschen Präsidentschaft in der
Europäischen Union gezogen. Bundesjustizministerin Brigitte
Zypries zeigte sich zufrieden mit den im Bereich Justiz
erreichten Fortschritten.
"Europas Bürgerinnen und Bürger werden
künftig besser vor rassistischen und fremdenfeindlichen
Übergriffen geschützt. Sie haben mehr Rechte als
Bahnkunden und als Kreditnehmer. Auch im Familienrecht, bei
Unterhalts - und Scheidungsfragen sind wir auf gutem Weg,
mehr Rechtssicherheit durch verlässliche und transparente
Regeln für binationale Familien zu schaffen. Gern hätte
ich auch die Verhandlungen über gemeinsame Mindeststandards
für Beschuldigte in Strafverfahren abgeschlossen. Dies umso
mehr, als der Schwerpunkt der strafrechtlichen Zusammenarbeit auf
europäischer Ebene in der jüngeren Vergangenheit vor
allem auf der Verbesserung staatlicher Eingriffsrechte lag. 21
Mitgliedstaaten waren auch entschlossen, diese Mindeststandards
zu verabschieden. Leider lehnen sechs Mitgliedstaaten jeden
Einfluss der Europäischen Union auf ihr nationales
Strafverfahrensrecht aus grundsätzlichen Erwägungen ab.
Dennoch sind wir einen wesentlichen Schritt vorangekommen auf dem
Weg, unsere Gemeinschaft, die seit über 50 Jahren der Garant
für Frieden und Freiheit in Europa ist, zum Wohl der
Menschen in Europa auszubauen und zu stärken", sagte
Bundesjustizministerin und Ratsvorsitzende Brigitte Zypries in
Berlin.
Ergebnisse der deutschen EU-Ratspräsidentschaft
im Bereich Justiz
A. Stärkung der
Bürgerrechte
Europaweiter strafrechtlicher Schutz vor Rassismus und
Fremdenfeindlichkeit
Strategie für einen besseren Schutz vor Killer- und
Gewaltvideos in Europa
Grundsatzdiskussion zu europaweit einheitlichen
Mindeststandards im Strafverfahren
Start der EU-Grundrechteagentur
B. Mehr Rechtssicherheit für Bürger und
Wirtschaft
Verbesserter Verbraucherschutz für Kreditnehmer und
Bahnkunden
Mehr Rechtssicherheit für Bürgerinnen und
Bürger bei grenzüberschreitenden Sachverhalten wie
Unfällen oder Verträgen mit
Auslandsbezug
Leitlinien für eine engere Zusammenarbeit auf dem Gebiet
des Familienrechts
Bessere grenzüberschreitende Durchsetzung
geringfügiger Forderungen
Mehr Rechte für Aktionäre bei Hauptversammlungen im
Ausland
C. Stärkung der Justiz und der praktischen
Zusammenarbeit
Bessere Zusammenarbeit bei der Überstellung von
ausländischen Straftätern zum
Strafvollzug
Europaweite Pflicht zum Austausch und zur Eintragung von
strafrechtlichen Verurteilungen
Erleichterte Überwachung von Bewährungsauflagen und
-strafen im EU-Ausland
Verabschiedung eines EU-Konzepts für die weiteren
Arbeiten im Bereich E-Justice
Die ausführlich erläuterte Bilanz finden Sie unter
www.bmj.bund.de/eu2007 zum download.
Quelle: www.bmj.de |
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04.09.2007 |
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Das Bundeskabinett hat in seiner heutigen Sitzung Bilanz der zu
Ende gehenden deutschen Präsidentschaft in der
Europäischen Union gezogen. Bundesjustizministerin Brigitte
Zypries zeigte sich zufrieden mit den im Bereich Justiz
erreichten Fortschritten.
"Europas Bürgerinnen und Bürger werden
künftig besser vor rassistischen und fremdenfeindlichen
Übergriffen geschützt. Sie haben mehr Rechte als
Bahnkunden und als Kreditnehmer. Auch im Familienrecht, bei
Unterhalts - und Scheidungsfragen sind wir auf gutem Weg,
mehr Rechtssicherheit durch verlässliche und transparente
Regeln für binationale Familien zu schaffen. Gern hätte
ich auch die Verhandlungen über gemeinsame Mindeststandards
für Beschuldigte in Strafverfahren abgeschlossen. Dies umso
mehr, als der Schwerpunkt der strafrechtlichen Zusammenarbeit auf
europäischer Ebene in der jüngeren Vergangenheit vor
allem auf der Verbesserung staatlicher Eingriffsrechte lag. 21
Mitgliedstaaten waren auch entschlossen, diese Mindeststandards
zu verabschieden. Leider lehnen sechs Mitgliedstaaten jeden
Einfluss der Europäischen Union auf ihr nationales
Strafverfahrensrecht aus grundsätzlichen Erwägungen ab.
Dennoch sind wir einen wesentlichen Schritt vorangekommen auf dem
Weg, unsere Gemeinschaft, die seit über 50 Jahren der Garant
für Frieden und Freiheit in Europa ist, zum Wohl der
Menschen in Europa auszubauen und zu stärken", sagte
Bundesjustizministerin und Ratsvorsitzende Brigitte Zypries in
Berlin.
Ergebnisse der deutschen EU-Ratspräsidentschaft
im Bereich Justiz
A. Stärkung der
Bürgerrechte
Europaweiter strafrechtlicher Schutz vor Rassismus und
Fremdenfeindlichkeit
Strategie für einen besseren Schutz vor Killer- und
Gewaltvideos in Europa
Grundsatzdiskussion zu europaweit einheitlichen
Mindeststandards im Strafverfahren
Start der EU-Grundrechteagentur
B. Mehr Rechtssicherheit für Bürger und
Wirtschaft
Verbesserter Verbraucherschutz für Kreditnehmer und
Bahnkunden
Mehr Rechtssicherheit für Bürgerinnen und
Bürger bei grenzüberschreitenden Sachverhalten wie
Unfällen oder Verträgen mit
Auslandsbezug
Leitlinien für eine engere Zusammenarbeit auf dem Gebiet
des Familienrechts
Bessere grenzüberschreitende Durchsetzung
geringfügiger Forderungen
Mehr Rechte für Aktionäre bei Hauptversammlungen im
Ausland
C. Stärkung der Justiz und der praktischen
Zusammenarbeit
Bessere Zusammenarbeit bei der Überstellung von
ausländischen Straftätern zum
Strafvollzug
Europaweite Pflicht zum Austausch und zur Eintragung von
strafrechtlichen Verurteilungen
Erleichterte Überwachung von Bewährungsauflagen und
-strafen im EU-Ausland
Verabschiedung eines EU-Konzepts für die weiteren
Arbeiten im Bereich E-Justice
Die ausführlich erläuterte Bilanz finden Sie unter
www.bmj.bund.de/eu2007 zum download.
Quelle: www.bmj.de |
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04.09.2007 |
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Das Bundeskabinett hat in seiner heutigen Sitzung Bilanz der zu
Ende gehenden deutschen Präsidentschaft in der
Europäischen Union gezogen. Bundesjustizministerin Brigitte
Zypries zeigte sich zufrieden mit den im Bereich Justiz
erreichten Fortschritten.
"Europas Bürgerinnen und Bürger werden
künftig besser vor rassistischen und fremdenfeindlichen
Übergriffen geschützt. Sie haben mehr Rechte als
Bahnkunden und als Kreditnehmer. Auch im Familienrecht, bei
Unterhalts - und Scheidungsfragen sind wir auf gutem Weg,
mehr Rechtssicherheit durch verlässliche und transparente
Regeln für binationale Familien zu schaffen. Gern hätte
ich auch die Verhandlungen über gemeinsame Mindeststandards
für Beschuldigte in Strafverfahren abgeschlossen. Dies umso
mehr, als der Schwerpunkt der strafrechtlichen Zusammenarbeit auf
europäischer Ebene in der jüngeren Vergangenheit vor
allem auf der Verbesserung staatlicher Eingriffsrechte lag. 21
Mitgliedstaaten waren auch entschlossen, diese Mindeststandards
zu verabschieden. Leider lehnen sechs Mitgliedstaaten jeden
Einfluss der Europäischen Union auf ihr nationales
Strafverfahrensrecht aus grundsätzlichen Erwägungen ab.
Dennoch sind wir einen wesentlichen Schritt vorangekommen auf dem
Weg, unsere Gemeinschaft, die seit über 50 Jahren der Garant
für Frieden und Freiheit in Europa ist, zum Wohl der
Menschen in Europa auszubauen und zu stärken", sagte
Bundesjustizministerin und Ratsvorsitzende Brigitte Zypries in
Berlin.
Ergebnisse der deutschen EU-Ratspräsidentschaft
im Bereich Justiz
A. Stärkung der
Bürgerrechte
Europaweiter strafrechtlicher Schutz vor Rassismus und
Fremdenfeindlichkeit
Strategie für einen besseren Schutz vor Killer- und
Gewaltvideos in Europa
Grundsatzdiskussion zu europaweit einheitlichen
Mindeststandards im Strafverfahren
Start der EU-Grundrechteagentur
B. Mehr Rechtssicherheit für Bürger und
Wirtschaft
Verbesserter Verbraucherschutz für Kreditnehmer und
Bahnkunden
Mehr Rechtssicherheit für Bürgerinnen und
Bürger bei grenzüberschreitenden Sachverhalten wie
Unfällen oder Verträgen mit
Auslandsbezug
Leitlinien für eine engere Zusammenarbeit auf dem Gebiet
des Familienrechts
Bessere grenzüberschreitende Durchsetzung
geringfügiger Forderungen
Mehr Rechte für Aktionäre bei Hauptversammlungen im
Ausland
C. Stärkung der Justiz und der praktischen
Zusammenarbeit
Bessere Zusammenarbeit bei der Überstellung von
ausländischen Straftätern zum
Strafvollzug
Europaweite Pflicht zum Austausch und zur Eintragung von
strafrechtlichen Verurteilungen
Erleichterte Überwachung von Bewährungsauflagen und
-strafen im EU-Ausland
Verabschiedung eines EU-Konzepts für die weiteren
Arbeiten im Bereich E-Justice
Die ausführlich erläuterte Bilanz finden Sie unter
www.bmj.bund.de/eu2007 zum download.
Quelle: www.bmj.de |
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04.09.2007 |
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Das Bundeskabinett hat in seiner heutigen Sitzung Bilanz der zu
Ende gehenden deutschen Präsidentschaft in der
Europäischen Union gezogen. Bundesjustizministerin Brigitte
Zypries zeigte sich zufrieden mit den im Bereich Justiz
erreichten Fortschritten.
"Europas Bürgerinnen und Bürger werden
künftig besser vor rassistischen und fremdenfeindlichen
Übergriffen geschützt. Sie haben mehr Rechte als
Bahnkunden und als Kreditnehmer. Auch im Familienrecht, bei
Unterhalts - und Scheidungsfragen sind wir auf gutem Weg,
mehr Rechtssicherheit durch verlässliche und transparente
Regeln für binationale Familien zu schaffen. Gern hätte
ich auch die Verhandlungen über gemeinsame Mindeststandards
für Beschuldigte in Strafverfahren abgeschlossen. Dies umso
mehr, als der Schwerpunkt der strafrechtlichen Zusammenarbeit auf
europäischer Ebene in der jüngeren Vergangenheit vor
allem auf der Verbesserung staatlicher Eingriffsrechte lag. 21
Mitgliedstaaten waren auch entschlossen, diese Mindeststandards
zu verabschieden. Leider lehnen sechs Mitgliedstaaten jeden
Einfluss der Europäischen Union auf ihr nationales
Strafverfahrensrecht aus grundsätzlichen Erwägungen ab.
Dennoch sind wir einen wesentlichen Schritt vorangekommen auf dem
Weg, unsere Gemeinschaft, die seit über 50 Jahren der Garant
für Frieden und Freiheit in Europa ist, zum Wohl der
Menschen in Europa auszubauen und zu stärken", sagte
Bundesjustizministerin und Ratsvorsitzende Brigitte Zypries in
Berlin.
Ergebnisse der deutschen EU-Ratspräsidentschaft
im Bereich Justiz
A. Stärkung der
Bürgerrechte
Europaweiter strafrechtlicher Schutz vor Rassismus und
Fremdenfeindlichkeit
Strategie für einen besseren Schutz vor Killer- und
Gewaltvideos in Europa
Grundsatzdiskussion zu europaweit einheitlichen
Mindeststandards im Strafverfahren
Start der EU-Grundrechteagentur
B. Mehr Rechtssicherheit für Bürger und
Wirtschaft
Verbesserter Verbraucherschutz für Kreditnehmer und
Bahnkunden
Mehr Rechtssicherheit für Bürgerinnen und
Bürger bei grenzüberschreitenden Sachverhalten wie
Unfällen oder Verträgen mit
Auslandsbezug
Leitlinien für eine engere Zusammenarbeit auf dem Gebiet
des Familienrechts
Bessere grenzüberschreitende Durchsetzung
geringfügiger Forderungen
Mehr Rechte für Aktionäre bei Hauptversammlungen im
Ausland
C. Stärkung der Justiz und der praktischen
Zusammenarbeit
Bessere Zusammenarbeit bei der Überstellung von
ausländischen Straftätern zum
Strafvollzug
Europaweite Pflicht zum Austausch und zur Eintragung von
strafrechtlichen Verurteilungen
Erleichterte Überwachung von Bewährungsauflagen und
-strafen im EU-Ausland
Verabschiedung eines EU-Konzepts für die weiteren
Arbeiten im Bereich E-Justice
Die ausführlich erläuterte Bilanz finden Sie unter
www.bmj.bund.de/eu2007 zum download.
Quelle: www.bmj.de |
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04.09.2007 |
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Nachdem auf der CeBIT im März 2007 das Projekt D115 mit einem Workshop gestartet wurde, fand am 23. August 2007 ein zweiter Workshop zum Thema Modellregionen statt. Bund, Länder und kommunale Spitzenverbände werden am 25. Oktober 2007 das weitere Verfahren bis zum in Aussicht genommenen Beginn der Pilotphase Anfang 2008 abstimmen. Quelle: www.bundesregierung.de |
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04.09.2007 |
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Das Bundeskabinett hat in seiner heutigen Sitzung Bilanz der zu
Ende gehenden deutschen Präsidentschaft in der
Europäischen Union gezogen. Bundesjustizministerin Brigitte
Zypries zeigte sich zufrieden mit den im Bereich Justiz
erreichten Fortschritten.
"Europas Bürgerinnen und Bürger werden
künftig besser vor rassistischen und fremdenfeindlichen
Übergriffen geschützt. Sie haben mehr Rechte als
Bahnkunden und als Kreditnehmer. Auch im Familienrecht, bei
Unterhalts - und Scheidungsfragen sind wir auf gutem Weg,
mehr Rechtssicherheit durch verlässliche und transparente
Regeln für binationale Familien zu schaffen. Gern hätte
ich auch die Verhandlungen über gemeinsame Mindeststandards
für Beschuldigte in Strafverfahren abgeschlossen. Dies umso
mehr, als der Schwerpunkt der strafrechtlichen Zusammenarbeit auf
europäischer Ebene in der jüngeren Vergangenheit vor
allem auf der Verbesserung staatlicher Eingriffsrechte lag. 21
Mitgliedstaaten waren auch entschlossen, diese Mindeststandards
zu verabschieden. Leider lehnen sechs Mitgliedstaaten jeden
Einfluss der Europäischen Union auf ihr nationales
Strafverfahrensrecht aus grundsätzlichen Erwägungen ab.
Dennoch sind wir einen wesentlichen Schritt vorangekommen auf dem
Weg, unsere Gemeinschaft, die seit über 50 Jahren der Garant
für Frieden und Freiheit in Europa ist, zum Wohl der
Menschen in Europa auszubauen und zu stärken", sagte
Bundesjustizministerin und Ratsvorsitzende Brigitte Zypries in
Berlin.
Ergebnisse der deutschen EU-Ratspräsidentschaft
im Bereich Justiz
A. Stärkung der
Bürgerrechte
Europaweiter strafrechtlicher Schutz vor Rassismus und
Fremdenfeindlichkeit
Strategie für einen besseren Schutz vor Killer- und
Gewaltvideos in Europa
Grundsatzdiskussion zu europaweit einheitlichen
Mindeststandards im Strafverfahren
Start der EU-Grundrechteagentur
B. Mehr Rechtssicherheit für Bürger und
Wirtschaft
Verbesserter Verbraucherschutz für Kreditnehmer und
Bahnkunden
Mehr Rechtssicherheit für Bürgerinnen und
Bürger bei grenzüberschreitenden Sachverhalten wie
Unfällen oder Verträgen mit
Auslandsbezug
Leitlinien für eine engere Zusammenarbeit auf dem Gebiet
des Familienrechts
Bessere grenzüberschreitende Durchsetzung
geringfügiger Forderungen
Mehr Rechte für Aktionäre bei Hauptversammlungen im
Ausland
C. Stärkung der Justiz und der praktischen
Zusammenarbeit
Bessere Zusammenarbeit bei der Überstellung von
ausländischen Straftätern zum
Strafvollzug
Europaweite Pflicht zum Austausch und zur Eintragung von
strafrechtlichen Verurteilungen
Erleichterte Überwachung von Bewährungsauflagen und
-strafen im EU-Ausland
Verabschiedung eines EU-Konzepts für die weiteren
Arbeiten im Bereich E-Justice
Die ausführlich erläuterte Bilanz finden Sie unter
www.bmj.bund.de/eu2007 zum download.
Quelle: www.bmj.bund.de |
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03.09.2007 |
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Das „Gesetz zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens“ ist am 1. September 2007 in Kraft getreten. Die Beschäftigten in Bundesbehörden und die Fahrgäste im öffentlichen Personenverkehr haben damit einen gesetzlichen Anspruch auf den Schutz vor Passivrauchen. Zugleich wird die Altersgrenze für die Abgabe von Tabakwaren an Jugendliche von 16 auf 18 Jahre erhöht. Quelle: www.bundesregierung.de |
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