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14.12.2005 Besserer Opferschutz bei Ölverschmutzungen in Küsteng |
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Das Kabinett hat heute die von Bundesjustizministerin Brigitte
Zypries vorgelegten Gesetzentwürfe beschlossen, mit denen das
Internationale Übereinkommen von 2001 über die zivilrechtliche
Haftung für Bunkerölverschmutzungsschäden ratifiziert werden soll.
?Das ist ein weiterer wichtiger Schritt zur Verbesserung
des Opfer- und Umweltschutzes bei Schiffshavarien?, sagte
Bundesjustizministerin Brigitte Zypries. ?Auch von
Schiffen, die nicht Öl oder gefährliche Ladung befördern, können
erhebliche Gefahren für Mensch und Natur ausgehen. Das hat die
Havarie des Holzfrachters ?Pallas? vor der deutschen
Nordseeküste im Jahre 1998 deutlich gemacht, bei der
Millionenschäden durch Bunkeröl, d.h. Schiffstreibstoff,
entstanden sind. Um diese Gefahren zu verringern, reichen
Maßnahmen auf nationaler Ebene nicht aus. Ich begrüße es daher
sehr, dass sich die internationale Staatengemeinschaft auf
einheitliche Haftungs- und Versicherungsregelungen für
Bunkeröl-Verschmutzungsschäden verständigt hat.?
Das sog. Bunkeröl-Übereinkommen führt erstmalig auf
internationaler Ebene eine Haftung des Schiffseigentümers für
Verschmutzungen durch Bunkeröl ein. Sie greift unabhängig davon
ein, ob dem Schiffseigentümer im Einzelfall ein Verschulden
nachgewiesen werden kann. Ersetzt werden müssen insbesondere
Schäden und Aufwendungen wegen der Verunreinigung von Stränden,
Strandbefestigungen und der natürlichen Meeresumwelt sowie ein
entgangener Gewinn etwa von Hotels oder Restaurationsbetrieben.
Außerdem werden alle Eigentümer von Schiffen, die sich in
deutschen Gewässern befinden und die eine Bruttoraumzahl von mehr
als 1.000 aufweisen, verpflichtet, ihre Haftung für
Bunkeröl-Verschmutzungsschäden zu versichern und den Abschluss
der Versicherung durch eine amtliche Versicherungsbescheinigung
nachzuweisen. Das betrifft Schiffe ab der Größenordnung eines
Küstenmotorschiffs von etwa 100 m Länge. Zu versichern sind nicht
nur Schiffe unter deutscher, sondern auch solche unter
ausländischer Flagge.
Das Bunkeröl-Übereinkommen tritt in Kraft, wenn es von achtzehn
Staaten, darunter fünf Staaten mit einer Flotte von mindestens
1.000.000 Bruttoraumzahl ratifiziert wurde. Da der Rat der
Europäischen Union beschlossen hat, dass alle Mitgliedstaaten
möglichst vor dem 30. Juli 2006 die erforderlichen Maßnahmen zur
Ratifikation des Übereinkommens ergreifen, ist mit einem baldigen
Inkrafttreten des Übereinkommens zu rechnen.
Quelle: www.bmj.de
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