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?Das Ergebnis der Koalitionsverhandlungen ist eine gute
Arbeitsgrundlage für die kommenden vier Jahre. Die Vereinbarung
sichert Kontinuität in der Innen- und Rechtspolitik in der neuen
Legislaturperiode. Wir können die erfolgreiche Arbeit in der
Rechtspolitik fortsetzen. In der Kriminalpolitik sorgen wir
dafür, dass das Bedürfnis der Menschen nach Sicherheit und ihr
grundgesetzlich garantiertes Recht auf Freiheit weiterhin in
einem ausgewogenen Verhältnis bleiben. Rechtsstaatlichkeit und
Grundrechtsschutz sind der strikte Maßstab, an dem sich alle
kriminalpolitischen Maßnahmen auch in der Zukunft messen lassen
müssen?, unterstrich Bundesjustizministerin Brigitte
Zypries. Zudem sind Leitlinien für eine Politik festgeschrieben,
die Verbraucherinnen und Verbraucher schützt und gleichzeitig
ihre Eigenverantwortung und Selbstbestimmung stärkt. ?Die
Koalitionspartner haben sich weiterhin darauf verständigt, mit
ihrer Rechtspolitik dem Umstand Rechnung zu tragen, dass unsere
Gesellschaft toleranter geworden ist, neue Lebensentwürfe
akzeptiert und auf Minderheiten Rücksicht nimmt. Diese
Entwicklung wollen wir begleiten und fördern?, unterstrich
Zypries.
Die Vereinbarungen im Überblick:
Kriminalpolitik:
Es gibt keinen Paradigmenwechsel im
Jugendstrafrecht. Auch zukünftig werden junge Erwachsene nur dann
nach Erwachsenenstrafrecht verurteilt, wenn sie über den
Reifegrad eines Erwachsenen verfügen. Die Höchstfreiheitsstrafe
im Jugendstrafrecht wird nicht erhöht, sie bleibt bei 10 Jahren.
Der Jugendstrafvollzug wird auf eine verlässliche gesetzliche
Grundlage gestellt. Jugendliche Straftäter, die wegen schwerster
Straftaten gegen das Leben, die sexuelle Selbstbestimmung oder
die körperliche Unversehrtheit verurteilt wurden, sollen künftig
nachträglich in Sicherungsverwahrung genommen werden können, wenn
sich ihre besondere Gefährlichkeit während des Strafvollzugs
ergeben hat.
Weitergehende rechtliche Konsequenzen im Kampf gegen den
Terrorismus werden nur gezogen, wenn dies nach dem
Evaluierungsbericht zum Terrorismusbekämpfungsgesetz geboten ist.
Eine sog. Sicherungshaft, also die Festsetzung eines
Terrorverdächtigen auf bloßen Verdacht, wird es nicht geben.
Die Regelungen zur Strafbarkeit wegen Graffiti-Schmierereien, zum
genetischen Fingerabdruck und zur akustischen Wohnraumüberwachung
werden nicht verschärft. Die kürzlich dazu verabschiedeten
Gesetze werden nach mehreren Jahren der Anwendung in der Praxis
evaluiert.
Ergänzend zu den bereits vorhandenen Möglichkeiten, einen
Straftäter milder zu bestrafen, wenn dieser hilft Straftaten
aufzuklären, wird eine allgemeine Strafzumessungsregelung
eingeführt, die Strafmilderungen oder ?befreiungen für sog.
Kronzeugen ermöglicht.
Die Rechte der Betroffenen werden bei der Novellierung der
Vorschriften über die Telefonüberwachung gestärkt.
Um den Opferschutz zu verbessern, wird das beharrliche
Nachstellen (sog. ?Stalking?) künftig in einem
eigenen Straftatbestand unter Strafe gestellt. Ebenso sollen die
Opfer von Zwangsprostitution mit den Mitteln des Strafrechts noch
besser geschützt und Freier von Zwangsprostituierten bestraft
werden.
Zur Verhinderung von Zwangsverheiratungen, werden alle geeigneten
rechtlichen Instrumente geprüft.
Selbstbestimmung und Toleranz:
Die Koalitionspartner haben unterstrichen, dass die
EU-Gleichbehandlungsrichtlinien umgesetzt werden müssen. Es gibt
keine Festlegung, dass dies ohne inhaltliche Erweiterung der
Vorgaben aus Brüssel geschehen muss. Die Bundesjustizministerin
wird daher weiter dafür eintreten, dass neben den
europarechtlichen Vorgaben (ethnische Herkunft, Geschlecht) bei
Massengeschäften des täglichen Lebens niemand wegen seiner
Religion, seiner Weltanschauung, einer Behinderung, seines Alter
und seiner sexuellen Ausrichtung benachteiligt werden darf.
Im Unterhaltsrecht sollen Kinder mit ihren Unterhaltsansprüchen
in Mangelfällen besser gestellt werden, die nacheheliche
Eigenverantwortung von Ehegatten wird gestärkt.
Wirtschaft und Verbraucherschutz:
Mit einem neuen Versicherungsvertragsrecht
wird für einen gerechteren Interessenausgleich zugunsten der
Versicherten gesorgt.
Das Verfahren zur Entschuldung mittelloser Personen wird unter
Wahrung der Interessen von Verbraucherinnen und Verbrauchern neu
gestaltet.
Um den Wirtschaftsstandort Deutschland und seine Attraktivität
für Investoren zu sichern, wird das GmbH-Recht reformiert, um
Unternehmensgründungen zu beschleunigen, die Wettbewerbsfähigkeit
der GmbH im Vergleich mit ausländischen Rechtsformen zu sichern
und Missbräuche bei Insolvenzen zu bekämpfen.
Da die öffentliche Hand Vorbild bei Leistungsfähigkeit und
Transparenz sein soll, haben sich die Verhandlungspartner darauf
verständigt, die gesetzliche Pflicht zur Offenlegung von
Managergehältern bei Unternehmen mit überwiegender
Bundesbeteiligung anzustreben.
Quelle: www.bmj.de
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