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14.10.2005 Koalitionsvereinbarung: Kontinuität in der Rechts- un

?Das Ergebnis der Koalitionsverhandlungen ist eine gute Arbeitsgrundlage für die kommenden vier Jahre. Die Vereinbarung sichert Kontinuität in der Innen- und Rechtspolitik in der neuen Legislaturperiode. Wir können die erfolgreiche Arbeit in der Rechtspolitik fortsetzen. In der Kriminalpolitik sorgen wir dafür, dass das Bedürfnis der Menschen nach Sicherheit und ihr grundgesetzlich garantiertes Recht auf Freiheit weiterhin in einem ausgewogenen Verhältnis bleiben. Rechtsstaatlichkeit und Grundrechtsschutz sind der strikte Maßstab, an dem sich alle kriminalpolitischen Maßnahmen auch in der Zukunft messen lassen müssen?, unterstrich Bundesjustizministerin Brigitte Zypries. Zudem sind Leitlinien für eine Politik festgeschrieben, die Verbraucherinnen und Verbraucher schützt und gleichzeitig ihre Eigenverantwortung und Selbstbestimmung stärkt. ?Die Koalitionspartner haben sich weiterhin darauf verständigt, mit ihrer Rechtspolitik dem Umstand Rechnung zu tragen, dass unsere Gesellschaft toleranter geworden ist, neue Lebensentwürfe akzeptiert und auf Minderheiten Rücksicht nimmt. Diese Entwicklung wollen wir begleiten und fördern?, unterstrich Zypries. Die Vereinbarungen im Überblick: Kriminalpolitik: Es gibt keinen Paradigmenwechsel im Jugendstrafrecht. Auch zukünftig werden junge Erwachsene nur dann nach Erwachsenenstrafrecht verurteilt, wenn sie über den Reifegrad eines Erwachsenen verfügen. Die Höchstfreiheitsstrafe im Jugendstrafrecht wird nicht erhöht, sie bleibt bei 10 Jahren. Der Jugendstrafvollzug wird auf eine verlässliche gesetzliche Grundlage gestellt. Jugendliche Straftäter, die wegen schwerster Straftaten gegen das Leben, die sexuelle Selbstbestimmung oder die körperliche Unversehrtheit verurteilt wurden, sollen künftig nachträglich in Sicherungsverwahrung genommen werden können, wenn sich ihre besondere Gefährlichkeit während des Strafvollzugs ergeben hat. Weitergehende rechtliche Konsequenzen im Kampf gegen den Terrorismus werden nur gezogen, wenn dies nach dem Evaluierungsbericht zum Terrorismusbekämpfungsgesetz geboten ist. Eine sog. Sicherungshaft, also die Festsetzung eines Terrorverdächtigen auf bloßen Verdacht, wird es nicht geben. Die Regelungen zur Strafbarkeit wegen Graffiti-Schmierereien, zum genetischen Fingerabdruck und zur akustischen Wohnraumüberwachung werden nicht verschärft. Die kürzlich dazu verabschiedeten Gesetze werden nach mehreren Jahren der Anwendung in der Praxis evaluiert. Ergänzend zu den bereits vorhandenen Möglichkeiten, einen Straftäter milder zu bestrafen, wenn dieser hilft Straftaten aufzuklären, wird eine allgemeine Strafzumessungsregelung eingeführt, die Strafmilderungen oder ?befreiungen für sog. Kronzeugen ermöglicht. Die Rechte der Betroffenen werden bei der Novellierung der Vorschriften über die Telefonüberwachung gestärkt. Um den Opferschutz zu verbessern, wird das beharrliche Nachstellen (sog. ?Stalking?) künftig in einem eigenen Straftatbestand unter Strafe gestellt. Ebenso sollen die Opfer von Zwangsprostitution mit den Mitteln des Strafrechts noch besser geschützt und Freier von Zwangsprostituierten bestraft werden. Zur Verhinderung von Zwangsverheiratungen, werden alle geeigneten rechtlichen Instrumente geprüft. Selbstbestimmung und Toleranz: Die Koalitionspartner haben unterstrichen, dass die EU-Gleichbehandlungsrichtlinien umgesetzt werden müssen. Es gibt keine Festlegung, dass dies ohne inhaltliche Erweiterung der Vorgaben aus Brüssel geschehen muss. Die Bundesjustizministerin wird daher weiter dafür eintreten, dass neben den europarechtlichen Vorgaben (ethnische Herkunft, Geschlecht) bei Massengeschäften des täglichen Lebens niemand wegen seiner Religion, seiner Weltanschauung, einer Behinderung, seines Alter und seiner sexuellen Ausrichtung benachteiligt werden darf. Im Unterhaltsrecht sollen Kinder mit ihren Unterhaltsansprüchen in Mangelfällen besser gestellt werden, die nacheheliche Eigenverantwortung von Ehegatten wird gestärkt. Wirtschaft und Verbraucherschutz: Mit einem neuen Versicherungsvertragsrecht wird für einen gerechteren Interessenausgleich zugunsten der Versicherten gesorgt. Das Verfahren zur Entschuldung mittelloser Personen wird unter Wahrung der Interessen von Verbraucherinnen und Verbrauchern neu gestaltet. Um den Wirtschaftsstandort Deutschland und seine Attraktivität für Investoren zu sichern, wird das GmbH-Recht reformiert, um Unternehmensgründungen zu beschleunigen, die Wettbewerbsfähigkeit der GmbH im Vergleich mit ausländischen Rechtsformen zu sichern und Missbräuche bei Insolvenzen zu bekämpfen. Da die öffentliche Hand Vorbild bei Leistungsfähigkeit und Transparenz sein soll, haben sich die Verhandlungspartner darauf verständigt, die gesetzliche Pflicht zur Offenlegung von Managergehältern bei Unternehmen mit überwiegender Bundesbeteiligung anzustreben.

Quelle: www.bmj.de

 
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