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02.11.2005 Rechtsbereinigung wird fortgesetzt |
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Das Bundeskabinett hat heute den zweiten Zwischenbericht zur
Bereinigung des Bundesrechts entgegen genommen. Der Bericht zieht
eine erfolgreiche Bilanz der Rechtsbereinigung, die als ein
Kernprojekt der Initiative Bürokratieabbau im Februar 2003
gestartet wurde.
An der Initiative Bürokratieabbau nehmen alle Ressorts teil. Sie
durchforsten ihren Vorschriftenbestand zielgerichtet, bauen
bürokratische Hemmnisse ab und schaffen verständlichere und
zeitgemäßere Normen. In einem ersten Schritt werden vor allem
alte und überholte Vorschriften aufgehoben. Bereits dadurch wird
die Rechtsordnung im Interesse der Bürgerinnen und Bürger,
Unternehmen und der Verwaltung übersichtlicher, da nicht nötige
Vorschriften den Blick auf das maßgebliche Recht verstellen und
die Rechtsordnung unübersichtlich machen. In einem zweiten
Schritt wird der so reduzierte Normenbestand darauf hin
untersucht, welche Möglichkeiten der Vereinfachung und Entlastung
von unnötigen bürokratischen Hemmnissen es gibt.
Die Bundesregierung hatte am 4. Mai 2005 beschlossen, mehr als
350 nicht mehr benötigte Rechtsvorschriften aus den Bereichen
Inneres, Justiz, Wirtschaft und Arbeit sowie Verbraucherschutz,
Ernährung und Landwirtschaft zur Aufhebung vorzuschlagen. Allein
mit den Rechtsbereinigungsgesetzen aus diesen vier Ressorts
beseitigt die Bundesregierung mehr als 350 überflüssige Gesetze
und Verordnungen. Weitere Rechtsbereinigungsgesetze sollen
folgen. Einige Ministerien, die im ersten Schritt nur relativ
wenige aufhebbare Vorschriften ermittelt haben, heben diese bei
Gelegenheit anderer Rechtsetzungsvorhaben auf; seit Beginn der
Initiative Bürokratieabbau im Februar 2003 sind so schon 75
Gesetze und 296 Rechtsverordnungen außer Kraft gesetzt worden.
Die Rechtsbereinigung ist damit keinesfalls abgeschlossen, sie
ist vielmehr ständige Aufgabe und Teil guter Gesetzgebung.
Weitere Rechtsbereinigungsgesetze werden deshalb folgen und
Ergebnisse spürbarer Entbürokratisierung und Rechtsvereinfachung
präsentieren. Bereits jetzt hat das Projekt Rechtsbereinigung den
größten Beitrag zur Bereinigung des Bundesrechts in den letzten
vierzig Jahren geleistet.
Quelle: www.bmj.de
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