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Altersgrenze von 21 Jahren für Sportschützen bleibt |
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Das Bundesinnenministerium wird die in einem Gesetzentwurf angelegte Absenkung der Altersgrenze für Sportschützen für den Erwerb großkalibriger Sportwaffen von 21 Jahre auf 18 Jahre nicht weiter verfolgen. Quelle: www.bundesregierung.de
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