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Altersgrenze von 21 Jahren für Sportschützen bleibt

Das Bundesinnenministerium wird die in einem Gesetzentwurf angelegte Absenkung der Altersgrenze für Sportschützen für den Erwerb großkalibriger Sportwaffen von 21 Jahre auf 18 Jahre nicht weiter verfolgen.

Quelle: www.bundesregierung.de

 
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