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Nichtrauchergesetz in Kraft getreten

Das „Gesetz zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens“ ist am 1. September 2007 in Kraft getreten. Die Beschäftigten in Bundesbehörden und die Fahrgäste im öffentlichen Personenverkehr haben damit einen gesetzlichen Anspruch auf den Schutz vor Passivrauchen. Zugleich wird die Altersgrenze für die Abgabe von Tabakwaren an Jugendliche von 16 auf 18 Jahre erhöht.

Quelle: www.bundesregierung.de

 
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