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01.11.2005 Kapitalanleger-Musterverfahren können starten |
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Heute sind zwei wesentliche Gesetze des 10-Punkte-Programms der
Bundesregierung zur Stärkung der Unternehmensintegrität und des
Anlegerschutzes in Kraft getreten - das
Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) und das Gesetz zur
Unternehmensintegrität und Modernisierung des Anfechtungsrechts
(UMAG).
Das KapMuG ermöglicht geschädigten Kapitalanlegern eine
verbesserte Durchsetzung ihrer Schadensersatzansprüche. Jetzt
kann ein Musterverfahren durchgeführt werden, um zu klären, ob
eine falsche oder unterlassene öffentliche
Kapitalmarktinformation vorlag. Tatsachen- und Rechtsfragen, die
sich in mindestens zehn individuellen Schadensersatzprozessen
stellen, werden nur einmal mit Bindungswirkung für alle
geschädigten Anleger geklärt; es bedarf nur einer Beweisaufnahme.
Das Prozesskostenrisiko für den einzelnen Anleger wird deutlich
gesenkt. ?Das Gesetz, das auch auf bereits laufende
Verfahren anwendbar ist, kann sich nun in der Praxis bewähren.
Geschädigte Anleger können schneller zu ihrem Recht kommen,
Massenverfahren sind für die Gerichte nun leichter zu
organisieren", erklärte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries.
Kapitalanleger können sich mit dem neu geschaffenen
elektronischen Klageregister unter www.ebundesanzeiger.de
darüber informieren, ob bereits ein Musterverfahren beantragt
oder gar eingeleitet worden ist. So wird die Entscheidung, selbst
Klage einzureichen und sich diesem Musterverfahren anzuschließen,
erleichtert.
Das UMAG bringt wichtige Modernisierungen und Veränderungen an
den Rahmenbedingungen unserer börsennotierten
Aktiengesellschaften. ?Das Gesetz trägt dazu bei, das
Vertrauen der Anleger in die Integrität, Stabilität und
Transparenz der Aktienmärkte zurück zu gewinnen. Es ist ein gutes
Signal für die Reformfähigkeit unseres Wirtschaftsrechts?,
betonte Zypries. Dabei sind insbesondere drei Punkte
hervorzuheben:
Die Haftungsklage, also die Schadensersatzklage der
Gesellschaft gegen Vorstand und Aufsichtsrat wegen
Unredlichkeiten und groben Rechtsverstößen wird in der
Durchsetzung verbessert.
Die Anfechtungsklage gegen Hauptversammlungsbeschlüsse wird
vor missbräuchlicher Ausnutzung geschützt.
Das System der Anmeldung und Legitimation von Aktionären zur
Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Stimmrechtsausübung
wird modernisiert und auf internationale Gepflogenheiten
umgestellt.
Das UMAG schafft unter www.ebundesanzeiger.de ein Aktionärsforum für
klagewillige Kleinaktionäre. Damit können Aktionäre Mitstreiter
für das Erreichen gesetzlicher Quoren und zur Stimmrechtsausübung
suchen und zum Mitmachen aufrufen.
Quelle: www.bmj.de
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