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27.10.2005 Neue Fortbildung zur Zeugen-Betreuung

Das Institut für Opferschutz im Strafverfahren RECHT WÜRDE HELFEN beginnt heute zum ersten Mal einen Weiterbildungskurs, in dem Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen zu professionellen Prozessbegleitern für verletzte Zeuginnen und Zeugen im Strafverfahren ausgebildet werden. Bundesjustizministerin Brigitte Zypries, die Schirmherrin des Projekts ist, begrüßte die neuartige Fortbildungsmöglichkeit. ?Ziel dieses Lehrgangs ist es, die Position des Opfers im Strafverfahren zu stärken. Die Betroffenen werden individuell betreut und so auf schwierige Prozesssituationen psychologisch und juristisch vorbereitet. Das ist ganz besonders wichtig, wenn die Opfer im Prozess als Zeugen gehört werden und damit unter einer großen psychischen Anspannung stehen?, sagte Bundesjustizministerin Zypries. Die Dozentinnen und Dozenten für die achtmonatige interdisziplinäre Fortbildung kommen aus der Jugendhilfe, der Justiz, der Polizei, der Psychologie oder der Soziologie. Die Prozessbegleiter sollen so in die Lage versetzt werden, mit den anderen Prozessbeteiligten kooperativ zusammenzuarbeiten und das Opfer so umfassender betreuen zu können. ?Bislang steht im Mittelpunkt des Strafverfahrens der Täter und die Frage nach seiner Schuld. Die Belastungen für das Opfer, das dem Täter im Gerichtssaal meist begegnet und im Prozess erneut mit der Straftat konfrontiert wird, drohen dabei in Vergessenheit zu geraten. Die Sozialpädagogische Prozessbegleitung ist daher ein weiterer wichtiger Schritt zu unserem Ziel, den Opferschutz im Strafverfahren insgesamt zu verbessern?, sagte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries. Die Opferrechte sind bereits in den vergangenen beiden Legislaturperioden erheblich gestärkt worden: Genannt sei in diesem Zusammenhang vor allem das Opferrechtsreformgesetz aus dem Jahr 2004. Wichtige Neuerung brachten auch das das Gesetz zur strafverfahrensrechtlichen Verankerung des Täter-Opfer-Ausgleichs vom Dezember 1999 sowie das Gesetz zur Änderung des Sexualstrafrechts vom 23. Dezember 2003. (Dazu: www.bmj.bund.de).

Quelle: www.bmj.de

 
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