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27.10.2005 Neue Fortbildung zur Zeugen-Betreuung |
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Das Institut für Opferschutz im Strafverfahren RECHT WÜRDE HELFEN
beginnt heute zum ersten Mal einen Weiterbildungskurs, in dem
Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen zu professionellen
Prozessbegleitern für verletzte Zeuginnen und Zeugen im
Strafverfahren ausgebildet werden. Bundesjustizministerin
Brigitte Zypries, die Schirmherrin des Projekts ist, begrüßte die
neuartige Fortbildungsmöglichkeit. ?Ziel dieses Lehrgangs
ist es, die Position des Opfers im Strafverfahren zu stärken. Die
Betroffenen werden individuell betreut und so auf schwierige
Prozesssituationen psychologisch und juristisch vorbereitet. Das
ist ganz besonders wichtig, wenn die Opfer im Prozess als Zeugen
gehört werden und damit unter einer großen psychischen Anspannung
stehen?, sagte Bundesjustizministerin Zypries.
Die Dozentinnen und Dozenten für die achtmonatige
interdisziplinäre Fortbildung kommen aus der Jugendhilfe, der
Justiz, der Polizei, der Psychologie oder der Soziologie. Die
Prozessbegleiter sollen so in die Lage versetzt werden, mit den
anderen Prozessbeteiligten kooperativ zusammenzuarbeiten und das
Opfer so umfassender betreuen zu können. ?Bislang steht im
Mittelpunkt des Strafverfahrens der Täter und die Frage nach
seiner Schuld. Die Belastungen für das Opfer, das dem Täter im
Gerichtssaal meist begegnet und im Prozess erneut mit der
Straftat konfrontiert wird, drohen dabei in Vergessenheit zu
geraten. Die Sozialpädagogische Prozessbegleitung ist daher ein
weiterer wichtiger Schritt zu unserem Ziel, den Opferschutz im
Strafverfahren insgesamt zu verbessern?, sagte
Bundesjustizministerin Brigitte Zypries.
Die Opferrechte sind bereits in den vergangenen beiden
Legislaturperioden erheblich gestärkt worden: Genannt sei in
diesem Zusammenhang vor allem das Opferrechtsreformgesetz aus dem
Jahr 2004. Wichtige Neuerung brachten auch das das Gesetz zur
strafverfahrensrechtlichen Verankerung des Täter-Opfer-Ausgleichs
vom Dezember 1999 sowie das Gesetz zur Änderung des
Sexualstrafrechts vom 23. Dezember 2003. (Dazu: www.bmj.bund.de).
Quelle: www.bmj.de
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